Förderung
Die Stiftung hat den gesetzlichen Auftrag Projektvorhaben zu fördern, die dazu beitragen, die Ursachen, Geschichte oder Folgen der Diktatur in der SBZ/DDR und ihre Verortung in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts aufzuarbeiten.
Es bestehen zwei Förderungsarten:
Projektförderung
Die Stiftung Aufarbeitung gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen zur Projektförderung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit.
Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.
Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung und den inhaltlichen Prioritäten, die durch die Gremien im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Stiftung benannt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Fördergrundsätze der Projektförderung sowie Hinweise und Vordrucke für die Antragstellung aber auch Informationen über die aktuellen Programme und Fristen können bei der Geschäftsstelle der Stiftung angefordert oder von unserer Webseite heruntergeladen bzw. eingesehen werden.
Zur Projektförderung
Eine Übersicht zu Finanzierungsmöglichkeiten für Besuche von Gedenkstätten für die Opfer der SED-Diktatur bietet die Bundeszentrale für politische Bildung .
Stipendienprogramm
Die Bundesstiftung Aufarbeitung schreibt zum 1. Januar 2014 acht Promotionsstipendien aus und erweitert damit ihre wissenschaftliche Nachwuchsförderung. Das bislang alljährlich ausgeschriebene Habilitationsstipendium entfällt ersatzlos. Die Bundesstiftung Aufarbeitung trägt damit der hohen Nachfrage nach Promotionsstipendien Rechnung, die sie in den vergangenen Jahren kontinuierlich verzeichnet hat.
Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und –absolventen aller in Frage kommenden Fachgebiete.
Zum Stipendienprogramm

