Stipendienprogramm

Die Bundesstiftung Aufarbeitung schreibt zum 1. Januar 2013 acht Promotionsstipendien aus und erweitert damit ihre wissenschaftliche Nachwuchsförderung. Das bislang alljährlich ausgeschriebene Habilitationsstipendium entfällt ersatzlos. Die Bundesstiftung Aufarbeitung trägt damit der hohen Nachfrage nach Promotionsstipendien Rechnung, die sie in den vergangenen Jahren kontinuierlich verzeichnet hat.

Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und –absolventen aller in Frage kommenden Fachgebiete. Ende der Abgabefrist ist der 31. Juli 2012 (Datum Poststempel)! Die Förderung soll zum 1. Januar 2013 aufgenommen werden. Die Laufzeit der Stipendien beträgt zwei Jahre.

Das vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1998 verabschiedete Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur formulierte den Auftrag der Stiftung, "in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur, Beiträge zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wach zu halten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen." (§ 2 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes)

Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur betrachtet diesen Auftrag als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Lösung einer dauerhaften und interdisziplinären Verankerung der zeithistorischen Auseinandersetzung mit der Geschichte und den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR sowie der deutschen Teilung in Wissenschaft und Lehre bedarf. Mit ihrem Stipendienprogramm möchte die Stiftung hierzu einen Beitrag leisten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu anregen, sich mit diesem Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte zu beschäftigen. Für ein Stipendium können sich alle Hochschulabsolventen und angehende Habilitanden bewerben, deren Promotions- oder Habilitationsvorhaben thematisch dem Stiftungszweck entsprechen.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsvorstand auf der Grundlage der Empfehlungen des Fachbeirates Wissenschaft der Stiftung Aufarbeitung sowie von Gutachten zu den einzelnen Anträgen. Für die Entscheidungsfindung ist die wissenschaftliche Bedeutung und Originalität des Vorhabens, die Qualifikation des Antragstellers sowie die Anlage und Schlüssigkeit des Arbeitsplans, die plausible Begrenzung der Thematik, eine angemessene Methodenwahl, die Berücksichtigung des Forschungsstandes, die Darlegung der Quellengrundlage und die Durchführbarkeit des Vorhabens in der vorgesehenen Zeit ausschlaggebend. Übersteigt die Zahl der förderungswürdigen Anträge die der zu vergebenden Stipendien, so behält sich die Stiftung das Recht vor, jenen Vorhaben Vorrang einzuräumen, die sich dem Themenkreis "Widerstand, Opposition und nonkonformes Verhalten in der SBZ/DDR" annehmen. Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur möchte auf diese Weise das Augenmerk der Forschung auf jene Menschen lenken, die sich zwischen 1945 und 1989 in der SBZ/DDR dem Herrschaftsanspruch der SED verweigert haben.

Ansprechpartner

Dr. Ulrich Mählert, Leiter des Arbeitsbereichs Wissenschaft und Internationale Zusammenarbeit

Dr. Ulrich Mählert
Leiter des Arbeitsbereichs Wissenschaft und Internationale Zusammenarbeit
Fon: 030-31 98 95-207
Fax: 030-31 98 95-224
E-Mail schreiben

Hinweis

Bitte richten Sie Ihre Anträge an
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Stipendienprogramm 2013
Kronenstraße 05
10117 Berlin

Abgabefrist

Abgabefrist für das Stipendium 2013 ist der 31. Juli 2012!