Biographische Angaben aus dem Handbuch der Deutschen Kommunisten:

Geboren am 29. August 1891 in Halle/Saale, Sohn einer Arbeiterfamilie; Schlosser. 1908 Mitglied der Arbeiterjugend und der SPD in Bernburg. Von 1911 bis 1917 zum Militärdienst bei der Marine eingezogen, wurde er 1917 wegen »Zersetzung der kaiserlichen Armee« zu drei Jahren Festungshaft verurteilt. Nach der Revolution im November 1918 Entlassung und Rückkehr nach Bernburg, wo er den USPD-Kreisverband Bernburg führte und Stadtverordneter war. Als Vertreter der Linken in der USPD plädierte er für die Annahme der 21 Bedingungen der KI. Auf dem Vereinigungsparteitag von KPD und USPD-Linke zur VKPD 1920 in Berlin wurde er für den Bezirk Magdeburg-Anhalt in den ZA gewählt. Von 1920 bis 1922 vertrat er die USPD bzw. die VKPD als Abgeordneter im Anhaltinischen Landtag. 1922 trennte sich Böttge von der KPD und wurde erneut Mitglied der SPD. 1923/24 Lokalredakteur der sozialdemokratischen »Mansfelder Volkszeitung« und anschließend UB-Sekretär der SPD in Eisleben, war er dann von 1924 bis 1933 Bürgermeister in Teutschenreuth bei Halle. Er wurde im Februar 1933 verhaftet und im KZ Lichtenburg schwer mißhandelt. 1934 freigelassen, von 1935 bis 1940 Handelsvertreter und von 1940 bis 1945 zur Luftschutzpolizei eingezogen, leistete Böttge Widerstand gegen die NS-Diktatur. Im Juni 1945 wurde er Bezirksleiter, später Provinzialsekretär der SPD für Sachsen-Anhalt. Er war für die Vereinigung mit der KPD und war von 1946 bis 1948 Mitglied des SED-Parteivorstands. Gemeinsam mit Bernhard Koenen war Böttge Vorsitzender der SED in Sachsen-Anhalt und ab Herbst 1946 Abgeordneter und Präsident des Landtages Sachsen-Anhalt. Im Spätsommer 1948 geriet er in die beginnenden Parteisäuberungen der SED. Wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Parteifinanzen (er soll frühere SPD-Gelder nicht der Einheitspartei zugeführt, sondern für Schulungen verwendet haben) unter Druck gesetzt, legte Böttge seine Funktion als SED-Landesvorsitzender von Sachsen-Anhalt und am 20.September 1948 auch als Parteivorstandsmitglied nieder. Eine Woche später erfolgte seine Demission als Landtagspräsident. 1949 wegen »Unterschlagung« aus der SED ausgeschlossen, wurde Böttge im März 1954 verhaftet und am 14. Mai 1955 vom Bezirksgericht Halle/S. zu acht Jahren Gefängnis wegen »Vergehens gegen die Kontrollratsdirektive 38« verurteilt. Er war bis zu seiner Begnadigung im April 1956 in der Strafvollzugsanstalt Naumburg inhaftiert. Böttge wurde später wieder in die SED aufgenommen und danach Instrukteur der Abteilung Feriendienst des FDGB-Bezirksvorstand Rostock. Bruno Böttge starb am 7.Januar 1967.

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