Am 13.12.2019 beschloss der Deutsche Bundestag die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland. Damit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen worden, um innerhalb der vielfältigen und dezentralen deutschen Gedenk- und Erinnerungslandschaft einen zentralen Gedenkort zu schaffen, der an die Opfer und Verfolgten der kommunistischen Diktatur in Deutschland erinnert.
In Kooperation mit der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOGK) koordiniert die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur die Umsetzung des Denkmals. Ein neunköpfiger wissenschaftlicher Beirat unterstützt sie bei ihrer Arbeit. Die am 15.12.2020 veröffentlichte Konzeption ist wegweisend für die Vorbereitung des Gestaltungswettbewerbs. Weitere Schritte sind die Festlegung eines Standorts und die Erarbeitung des digitalen Begleitangebots.
Seit mehreren Jahren setzen sich die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für die Errichtung eines Denkmals im politischen Zentrum Berlins ein. Bereits im Jahr 2015 befürwortete der Bundestag die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer des Kommunismus in Deutschland.
Internationale Denkmale für die Opfer des Kommunismus
Bisher erinnern in Deutschland mehr als 900 Gedenkzeichen, -stätten und Museen an die Diktatur in der SBZ und DDR. Beispiele aus 35 Ländern für Erinnerungsstätten, mit denen der Opfer des Kommunismus gedacht wird, zeigt der Band „Museen und Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktaturen“, der von der Bundesstiftung Aufarbeitung herausgegeben wird. Der internationale Vergleich macht deutlich, dass Denk- und Mahnmale, die an die Gesamtheit der Verbrechen der kommunistischen Diktaturen und ihrer Opfer erinnern, in anderen Ländern längst mit zur Gedenkkultur gehören.