Möglicher Standort für das Denkmal
Spreebogenpark © Bundesstiftung Aufarbeitung

In Übereinstimmung mit den Kooperationspartnern UOKG und Bundesstiftung Aufarbeitung hat der Kulturausschuss des Bundestages am 9. Juni 2021 Kriterien für das zukünftige Mahnmal definiert: Das Denkmal muss sich im politischen Zentrum Berlins befinden, über inhaltliche Eigenständigkeit verfügen und deutlich sichtbar sein. Daran anlehnend einigten sich Ende 2022 die Verantwortlichen von Bund, Land Berlin, Bezirk Mitte, der UOKG und der Stiftung auf den Standort am Spreebogenpark. Das vorgesehene Grundstück wird nun weitergehend geprüft, so dass hoffentlich bis zum 17. Juni 2023, dem 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR, eine Festlegung auf diesen Standort erfolgen und ein Gestaltungswettbewerb ausgeschrieben werden kann.