Spreebogenpark im Herbst
Spreebogenpark © Bundesstiftung Aufarbeitung

Bereits am 9. Juni 2021 hatte der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages in Übereinstimmung mit den Kooperationspartnern UOKG und Bundesstiftung Aufarbeitung Kriterien für das künftige Mahnmal definiert: Das Denkmal muss sich im politischen Zentrum Berlins befinden, über inhaltliche Eigenständigkeit verfügen und gut sichtbar sein. Auf dieser Grundlage verständigten sich der Bund, das Land Berlin, der Bezirk Berlin-Mitte, die UOKG und die Bundesstiftung Aufarbeitung Ende 2022 auf den Spreebogenpark als geeigneten Standort. Kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit 2024 konnte der genaue Standort innerhalb des Parks einvernehmlich festgelegt werden. Das Grundstück wird nun eingehend geprüft, damit voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 der Gestaltungswettbewerb ausgeschrieben werden kann.