Im Rahmen ihres Schwerpunkts „Revolution und Transformation“ schreibt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Jahr 2019 ein Sonderförderprogramm für Veranstaltungen aus.

Bis zum 01. April 2019 können Vereine und Initiativen, Gedenkstätten und Museen, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, der Lehrerfortbildung sowie der Wissenschaft Fördermittel bis zu einer Höhe von 10.000 € beantragen, um insbesondere öffentliche Diskussionsveranstaltungen, Zeitzeugengespräche, Filmvorführungen, Tagungen und Konferenzen, Buchvorstellungen, Lehrerfortbildungen, Ausstellungseröffnungen im 2. Halbjahr 2019 auszurichten.

Was kann beantragt werden?

Im Rahmen des Programms können Veranstaltungen oben genannter Art beantragt werden,
die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der Friedlichen Revolutionen in
der DDR und Ostmitteleuropa beschäftigen. Ausdrücklich willkommen sind Veranstaltungs-
vorhaben, die

  • die Friedliche Revolution in der DDR in den langen historischen Linien der Entwicklung
  • von Demokratie und Diktatur in Deutschland verorten,
  • die Revolutionen und Umbrüche in der DDR und Ostmitteleuropa als Ausgangspunkte für
  • die Entwicklungen der zurückliegenden 30 Jahre betrachten,
  • vergleichende Perspektiven auf die postkommunistischen Staaten einnehmen,
  • zu einer historischen Kontextualisierung aktueller politischer Prozesse und Problemlagen beitragen.

Nicht gefördert werden Exkursionen, Schüler- und Bildungsfahrten sowie Veranstaltungen,
die die (Fach-)Öffentlichkeit ausschließen.

Die Veranstaltungsvorhaben können ausschließlich im Zeitraum vom 01.08. – 31.12.2019
durchgeführt werden.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge auf Projektförderung bis zu einer Höhe von 10.000 €, die im Rahmen des
Programms gestellt werden, müssen unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens
01. April 2019 in der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur per Post eingegangen
sein. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Für die Antragstellung sind insbesondere
folgende Angaben/Unterlagen erforderlich:

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Veranstaltungskonzept und Erläuterung des Veranstaltungsformats
  3. Programmentwurf (unter Nennung von Referent/-innen, die im Falle einer Förderung angefragt werden sollen).
  4. Ausgabe- und Finanzierungsplan mit aussagekräftigen Erläuterungen zu den geplanten Ausgaben. (Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung von Reisekosten das Bundesreisekostengesetz gilt.)
  5. Angaben zur geplanten Zielgruppe der Veranstaltung
  6. Planungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  7. Satzung und Auszug aus dem Vereinsregister/sonstige Unterlagen, die Auskunft über den
  8. rechtlichen Status Ihrer Institution geben

Antragsteller sind gehalten, - soweit verfügbar - angemessene Eigenmittel in das zur
Förderung beantragte Veranstaltungsvorhaben einzubringen. Eine Vollfinanzierung ist nur in
begründeten Ausnahmefällen möglich.

Für alle Anträge gelten die allgemeinen Fördergrundsätze (inkl. Anlagen) der Bundesstiftung
Aufarbeitung