Dank einer Spende der Erbengemeinschaft Heimpel in Höhe von 150.000 € wurde das Förderprogramm 2022 ins Leben gerufen.
Es richtet sich insbesondere an Museen, Lernorte und Initiativen, die entlang der einstigen innerdeutschen Grenze angesiedelt sind und/oder deren Geschichte zum Thema haben. Es können aber auch Vorhaben anderer Einrichtungen gefördert werden, die durch ihre Schwerpunktsetzung die Erinnerung an die innerdeutsche Grenze wachhalten.
Einrichtungen kann eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 € gewährt werden, und zwar zur Erweiterung, Überarbeitung oder Erstellung von Informationsangeboten, die die Geschichte der deutschen Teilung und/oder einzelner Aspekte entlang der einstigen innerdeutschen Grenze aus ost-, west- oder gesamtdeutscher Perspektive behandeln. Ziel der Informationsangebote soll es sein, mit modernen, zeitgemäßen Formen zu vermitteln, was die deutsche Teilung und das Leben an der Grenze sowohl auf staatlicher, gesellschaftlicher als auch persönlicher Ebene bedeutete. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur können auch die Ursachen und die Folgen der deutschen Teilung in den Projekten thematisiert werden.
Pro Förderjahr können etwa 10 (zehn) Vorhaben gefördert werden.
Gefördert werden insbesondere Ausstellungsvorhaben, die Erstellung von Informations- und Bildungsmaterialien aller Art, Veranstaltungen sowie die Markierung von historischen Orten. Zuwendungsfähig sind unter anderem:
Ziel der Förderung ist es, Informationsangebote zu bzw. an den historischen Orten zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bevorzugt werden innovative Projekte, die eine besondere, auf die jeweilige regionale Geschichte bezogene Ausrichtung erkennen lassen oder die Geschichte der innerdeutschen Grenze aus gesamtdeutscher Perspektive in den Blick nehmen.
Nicht zuwendungsfähig sind bauliche Maßnahmen aller Art am Museumsgebäude oder zur Restaurierung historischer Überreste. Ausgeschlossen von der Förderung sind zudem Vorhaben, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die zu fördernden Projekte müssen erkennbar einen räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zur innerdeutschen Grenze und der Grenzregion haben. Das Projekt darf vor der Entscheidung über den Antrag nicht begonnen worden sein. Auf die Förderung durch die Bundesstiftung Aufarbeitung sowie die Spende ist im Projektverlauf sowie nach Projektabschluss in geeigneter Form hinzuweisen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt. Die über die Bundesstiftung Aufarbeitung bereitgestellte Förderungssumme beträgt maximal 5.000 € pro Projekt.
Zuwendungsberechtigt sind Museen, Gedenkstätten und Vereine entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze oder Einrichtungen, die sich inhaltlich mit der Geschichte dieser Grenze auseinandersetzen und die sich in öffentlicher oder privater Trägerschaft befinden. Privatpersonen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Zur Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines formlosen schriftlichen Antrages. Der Antrag ist sowohl per E-Mail als auch in Papierform bei der Bundesstiftung Aufarbeitung fristgerecht einzureichen und soll folgende Informationen enthalten:
Antragsschluss für eine Projektförderung ist jeweils der 28.2. des betreffenden Jahres. Anträge können auch für überjährige Projekte gestellt werden.
Ihre Anträge richten Sie bitte per Post und per E-Mail an:
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Förderprogramm Grenzlandmuseen
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Die Entscheidung über die Projektbewilligungen trifft eine Jury, der Susanne Heimpel und Tobias Soldner (als Erbengemeinschaft), die Direktorin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Anna Kaminsky, der Vorstandsvorsitzende der Bundesstiftung, Rainer Eppelmann, Dr. Christine Schoenmakers (Bundesstiftung Aufarbeitung) und Silvia Kannegießer (Hansestadt Lübeck, Projektkoordinatorin Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup) angehören.
Für eine abschließende Erfolgs- und Wirkungskontrolle ist der Bundesstiftung Aufarbeitung ein Bericht über die Realisierung des Vorhabens entsprechend der im Zuwendungsbescheid angeführten Frist zu übermitteln. Hierzu gehören sowohl ein Sachbericht als auch ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis der Fördermittel. Die Bundesstiftung Aufarbeitung hat das Recht, eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung der Zuwendung zu verlangen, wenn die Mittel nicht dem Förderzweck entsprechend verwendet oder nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurden.