Im Jahr 2029 liegt die Friedliche Revolution in der DDR ebenso lange zurück, wie die kommunistische Diktatur zuvor währte. 2030 jährt sich die Wiedervereinigung zum 40. Mal. Diese Jahrestage laden dazu ein, die Geschichte der deutschen Teilung und Einheit neu zu betrachten. Für die Mehrheit der Menschen, die heute in Deutschland leben, ist die Teilung keine persönliche Erfahrung mehr. Die jüngeren Generationen haben keine eigenen Erinnerungen an die Zeit vor 1989/90, während viele Zugewanderte keine familiären Bezüge zu dieser Epoche haben. Selbst für diejenigen, die 2029/2030 im Osten Deutschlands siebzig Jahre und älter sind, sind die Umbrüche der 1990er Jahre prägender als die Jahre in der SED-Diktatur. So geraten zunehmend die Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung in den Vordergrund der gesellschaftlichen Erinnerung – mit neuen Fragen und Perspektiven auf das vereinte Deutschland.

Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesstiftung einen Schwerpunkt auf Projekte, die das Jahr 1989 nicht als End- oder Ausgangspunkt der historischen Betrachtung begreifen. Vielmehr sollen Entwicklungen aufgezeigt werden, die in der Zeit der Teilung wurzeln und die Gegenwart prägen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Jahrzehnten von den 1970er Jahren bis in die Gegenwart. Nur durch das verstärkte Zusammendenken dieser Phasen lassen sich die Ursachen und Herausforderungen der heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen besser verstehen.

Ziel des Förderprogramms ist es, die Zeitgeschichte der deutschen Einheit seit 1990 differenziert zu betrachten und sie mit den Jahrzehnten zuvor zu verknüpfen. Damit können bestehende Klischees und verkürzte Darstellungen hinterfragt und die historische Entwicklung besser verstanden werden. Zugleich soll die Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur wachgehalten und ihre Geschichte im europäischen Kontext eingeordnet werden. Der Vergleich mit den Transformationsprozessen in anderen Ländern Ostmitteleuropas eröffnet neue Perspektiven und verdeutlicht sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede.

Was wird gefördert?

Der Förderschwerpunkt „Geteilte Geschichte – Gemeinsame Gegenwart“ möchte Projekte ermöglichen, die historisches Wissen vermitteln und zur aktiven Auseinandersetzung mit der Geschichte der deutschen Teilung und Einheit anregen. Die Bundesstiftung Aufarbeitung legt besonderen Wert darauf, dass die von ihr geförderten Projekte Menschen ansprechen, die bisher wenig Berührung mit der Geschichte der deutschen Teilung und der deutschen Einheit hatten – sei es aufgrund anderer Lebensschwerpunkte, mangelnder Zugänge oder fehlender Anknüpfungspunkte. Ziel ist es, Zugänge zu schaffen, die diese Geschichte verständlich und ansprechend vermitteln und dabei ihre Relevanz für die Gegenwart deutlich machen, ohne zu vereinfachen oder zu belehren.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

Die Bundesstiftung Aufarbeitung nimmt im Rahmen dieses Förderschwerpunkts jährlich bis zum 30. Juni Anträge mit einem Fördervolumen von 60.000 Euro oder mehr entgegen. Förderanträge mit einem geringeren Volumen können bis zum 31. August eingereicht werden. In der Regel werden Projekte gefördert, deren Laufzeit auf maximal ein Jahr begrenzt ist. Der Förderschwerpunkt ist nicht exklusiv. Die Stiftung entscheidet auch über Anträge, deren Projekte keinem Förderschwerpunkt zugeordnet sind.

Phase 1: Wissenstransfer und Teilhabe (2026-2028)

In dieser Phase sind Projekte besonders willkommen, die

  • Menschen aktiv in die Erarbeitung regional- und lokalgeschichtlicher Themen einbinden und Begeisterung für Geschichte wecken.
  • Bildungsangebote in ländlichen Regionen und Kleinstädten Ost- und Westdeutschlands schaffen.
  • Barrieren bei der Vermittlung und Rezeption historischer Bildungsangebote überwinden.
  • das Diktaturgedächtnis der Migrationsgesellschaft aufgreifen und deren vielfältige familiäre Erfahrungen mit Diktaturen sowie staatlicher Gewalt in die Bildungsarbeit einbeziehen.
  • Grenzüberschreitende Kooperationen zwischen deutschen, polnischen oder tschechischen Gemeinden anregen.
  • Archivgut und andere Quellen erschließen, die 2029/2030 von besonderer Relevanz sind.
Phase 2: Gestaltung der Erinnerungsjahre (2029-2030)

In dieser Phase liegt der Schwerpunkt auf der Ausgestaltung der Erinnerungsjahre 2029/2030. Besonders willkommen sind Anträge für Vorhaben, die

  • Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene organisieren.
  • multimediale Angebote (z. B. Filme, digitale Plattformen, Podcasts) zur Geschichte der deutschen Teilung und Einheit entwickeln.
  • Ergebnisse durch Publikationen (Bücher, Broschüren, Online-Formate) zugänglich machen.
  • Grenzüberschreitende lokale Projekte initiieren.
  • den Dialog über die Erfahrungen der Teilung und Einheit erweitern und Impulse für aktuelle gesellschaftliche Debatten setzen.

Durch diesen Schwerpunkt möchte die Bundesstiftung Aufarbeitung die Vielfalt der geteilten Geschichte sichtbar machen, neue Perspektiven aufzeigen und den Dialog zwischen unterschiedlichen Regionen und Gesellschaftsgruppen fördern.

PDF Download

Für alle Anträge gelten die allgemeinen Fördergrundsätze (inkl. Anlagen) der Bundesstiftung Aufarbeitung.

Ihre Anträge richten Sie bitte an:

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Förderschwerpunkt 2026-2030
Kronenstraße 5
10117 Berlin

E-Mail: foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de

Hinweis

Alle relevanten Dokumente finden Sie auf der Seite Formulare und Downloads.

Das könnte Sie auch interessieren