Im Rahmen des Programms können deutsche Aufarbeitungseinrichtungen entweder ein Stipendium zur Finanzierung eines ein- bis dreimonatigen (ggf. bis zu sechs Monaten) Aufenthalts an einer Partnereinrichtung im Ausland beantragen oder für den Aufenthalt von Kolleginnen und Kollegen ausländischer Einrichtungen in Deutschland. Das Stipendium umfasst in der Regel 2.000 Euro pro Monat (zzgl. 300 Euro für die gastgebende Institution).
Ziel des Programms ist es, Vertreterinnen und Vertretern dieser Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, in einen Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Partnern im Ausland zu treten, die sich thematisch mit der Aufarbeitung von Diktatur- und Gewalterfahrungen befassen. Dazu können gemeinsame Projekte genauso dienen wie die Vernetzung mit weiteren relevanten Institutionen während des Aufenthaltes im Gastland. Die internationale Vernetzung von Aufarbeitungsinstitutionen ist ein wesentliches Ziel des Programms.
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Die Antragstellung ist laufend möglich. Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung der Anträge Zeit benötigen und berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung.
Das Austauschprogramm richtet sich an Aufarbeitungseinrichtungen, NGOs, Gedenkprojekte und -initiativen, unabhängige Archive, Museen u. Ä., jedoch ausdrücklich nicht an wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Universitäten. Recherche- oder Forschungsreisen sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Austausch muss nicht zwingend auf zwei oder mehrere Institutionen beschränkt sein, die ausschließlich der Auseinandersetzung mit kommunistischen Diktaturen gewidmet sind, jedoch soll mindestens eine der beteiligten Einrichtungen in diesem Bereich arbeiten.
Der Austausch kann auch in mehreren Institutionen stattfinden. Mindestens eine der beteiligen Einrichtungen muss jedoch im Bereich der Auseinandersetzung mit kommunistischen Diktaturen arbeiten. Der Antrag kann in allen Fällen nur von der inländischen Institution (bzw. Einzelperson) gestellt werden, die in den internationalen Austausch – egal in welche Richtung – treten möchte.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in der Regel die Möglichkeit, eine für Deutschland gültige Krankenversicherung abzuschließen ("Incoming-Krankenversicherung"), was im Verantwortungsbereich der gastgebenden Institution bzw. der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht.
Antragsberechtigt sind ausschließlich inländische Einrichtungen/Einzelpersonen, die den Antrag auf Förderung des internationalen Austausches stellen können, nicht jedoch ausländische Institutionen. Bitte verwenden Sie für die Antragsstellung ausschließlich dieses Formular: