Dank zusätzlicher Mittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in der Lage, das Programm Memory Work für geflüchtete Akteure der Zivilgesellschaft aus der Russischen Föderation, Belarus und der Ukraine aufzustocken und zu erweitern.

Was umfasst das Programm?

Im Rahmen des Programms können deutsche Aufarbeitungseinrichtungen Stipendien für geflüchtete Akteure der Zivilgesellschaft aus der Russischen Föderation, der Ukraine und Belarus zur Finanzierung eines in der Regel bis zu sechs Monate dauernden Aufenthalts in Deutschland beantragen; dies gilt vorerst längstens bis zum 31.12.2022. Wiederholte Antragstellung ist möglich.

Das Stipendium umfasst 2.500,00 € pro Monat (zzgl. 300,00 € Verwaltungspauschale für die gastgebende Institution). Auf Antrag und entsprechende Nachweise kann ein Familienzuschlag in Höhe von 500,00 €/Monat beantragt werden.

Ziel des Programms ist es, Vertreterinnen und Vertretern der o. g. Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, in einen Erfahrungsaustausch miteinander zu treten und gemeinsame Vorhaben zu realisieren, die sich thematisch mit der Aufarbeitung von Diktatur- und Gewalterfahrungen befassen. Dazu können gemeinsame Projekte genauso dienen wie die Vernetzung mit weiteren relevanten Institutionen während des Aufenthaltes. Die internationale Vernetzung von Aufarbeitungsinstitutionen ist ein wesentliches Ziel des Programms.

Antragsfrist

Die Antragstellung ist laufend möglich. Die Anträge werden so rasch wie möglich bearbeitet. Die Stipendien enden am 31.12.2022.

Wer kann sich bewerben?

Das Austauschprogramm richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Aufarbeitungseinrichtungen, NGOs, Gedenkprojekten und -initiativen, von unabhängigen Archiven, Museen u. ä., die vor Krieg und Verfolgung aus den o. g. Staaten fliehen mussten und ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik gewählt haben. Der Austausch muss nicht zwingend auf zwei oder mehrere Institutionen beschränkt sein, die ausschließlich der Auseinandersetzung mit kommunistischen Diktaturen gewidmet sind, jedoch soll mindestens eine der beteiligten Einrichtungen in diesem Bereich arbeiten bzw. soll das mit dem Austausch verfolgte Thema/Vorhaben einen Bezug zur kommunistischen Herrschaft aufweisen.

Der Antrag kann in allen Fällen nur von der inländischen Institution gestellt werden, die Akteure der Zivilgesellschaft aus den oben genannten Ländern aufnehmen wollen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in der Regel die Möglichkeit, eine für Deutschland gültige Krankenversicherung abzuschließen ("Incoming-Krankenversicherung"), was im Verantwortungsbereich der gastgebenden Institution bzw. der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht.

Als PDF herunterladen

Antragsformular

Antragsberechtigt sind ausschließlich inländische Einrichtungen/Einzelpersonen, die den Antrag auf Förderung des internationalen Austausches stellen können, nicht jedoch ausländische Institutionen. Bitte verwenden Sie für die Antragsstellung ausschließlich dieses Formular:

zur Sonderförderung

Das könnte Sie auch interessieren