In diesem Dokment werden häufig gestellte Fragen rund um die Projektförderung im Bundesprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED‐Unrecht, beantwortet.
Zahlenmäßiger Nachweis
Der Sachbericht ist Bestandteil des Verwendungsnachweises und dient unter anderem der Erfolgs- und Wirkungskontrolle des Projektes.
Informationen zum Vergaberecht und -verfahren.
Erklärung zur Nutzung und Archivierung von Zeitzeugeninterviews für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Jugend erinnert".
Gern können Sie sich für Ihre projektbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an den folgenden Hinweisen orientieren:
Bitte denken Sie daran, in projektbezogenen Pressemitteilungen, Flyern, auf Plakaten, in Publikationen sowie bei Projektdarstellungen im Internet auf die Förderung durch das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ hinzuweisen und an geeigneten Stellen das Logo der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Bundesstiftung Aufarbeitung und des Förderprogramms zu platzieren.
Bitte beachten Sie hierbei die entsprechende Nebenbestimmung in Ihrem Zuwendungsbescheid. Mit Ihrer projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit tragen Sie nicht nur dazu bei, Ihr Projekt einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, sondern auch das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ und seinen Auftrag.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt!