Promotionsvorhaben, die sich den Ursachen oder den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR widmen. Ausdrücklich begrüßt werden Vorhaben, die die Zeit der Teilung in gesamtdeutscher Perspektive ausleuchten oder die ostdeutsche Nachkriegsentwicklung in der europäischen Geschichte und dabei insbesondere in der Geschichte des Ostblocks verorten. Unterstützt werden können auch Dissertationen zur Geschichte des deutschen oder internationalen Kommunismus, die zum Beispiel einen Bogen von den 1920er Jahren bis in die Nachkriegszeit schlagen und die dazu geeignet sind, politische, institutionelle und/oder biographische Kontinuitätslinien aufzuzeigen. Wir wollen angehende Promovierende dazu anregen, sich verstärkt mit den Folgen der Diktaturen in SBZ und DDR sowie in Ostmitteleuropa zu befassen und dabei die Transformationsgeschichte in den Blick zu nehmen. Stipendiatinnen und Stipendiaten könnten auch die Zäsur von 1989/90 in ihren Forschungen überschreiten und die späten 1980er-Jahre zum Ausgangspunkt ihrer Fragen an die Entwicklung seit 1990 nehmen.
Die Höhe der Stipendiensätze und Zuschläge richtet sich nach den Fördersätzen der dem Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschlossenen Förderwerke (derzeit 1.350,- Euro monatlich für Promovierende). Stipendien werden für maximal drei Jahre vergeben. Sie werden zunächst für ein Jahr bewilligt und können jedoch durch einen formlosen Antrag und Vorlage eines Arbeitsberichts zwei Mal verlängert werden.
Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller in Frage kommenden Fachgebiete. Der Antrag und die Dissertation müssen in deutscher Sprache verfasst werden. Doktoranden und Doktorandinnen aus dem Ausland müssen außerdem eine Bestätigung von einer inländischen Einrichtung einreichen, die ihre fachliche Betreuung zusichert.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsvorstand auf Grundlage der Empfehlungen des Fachbeirates Wissenschaft der Bundesstiftung Aufarbeitung. Auch die eingeholten Gutachten dienen der Entscheidungsfindung. Wichtig sind die wissenschaftliche Bedeutung und Originalität des Vorhabens, die Qualifikation des Antragstellers sowie die Anlage und Schlüssigkeit des Arbeitsplans. Auch die plausible Begrenzung der Thematik, eine angemessene Methodenwahl, die Berücksichtigung des Forschungsstandes, die Darlegung der Quellengrundlage und die Durchführbarkeit des Vorhabens in der vorgesehenen Zeit spielen eine wesentliche Rolle.
Bewerbungen für ein Stipendium können bis zum 15. Januar und zum 15. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden. Über die Vergabe wird in aller Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragsschluss entschieden. Das Stipendium sollte nach der Vergabe möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb eines halben Jahres aufgenommen werden.
Wir berücksichtigen ausschließlich Anträge, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Die Anträge müssen bis zur jeweiligen Antragsfrist bei uns vorliegen. Ein Poststempel als Nachweis genügt nicht.
Der Antrag ist in einfacher Ausführung im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) sowohl postalisch an die Bundesstiftung Aufarbeitung, Kronenstraße 5, 10117 Berlin als auch per E-Mail an foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.