Wir berücksichtigen ausschließlich Anträge, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Die Anträge müssen bis zur jeweiligen Antragsfrist bei uns vorliegen. Ein Poststempel als Nachweis genügt nicht.
Der Antrag ist in einfacher Ausführung im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) sowohl postalisch an die Bundesstiftung Aufarbeitung, Kronenstraße 5, 10117 Berlin als auch per E-Mail an foerderung@bundesstiftung-aufarbeitung.de einzureichen. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.