Das Exposé ist der wichtigste Bestandteil Ihrer Bewerbung.
Ein gutes Exposé für den Antrag zur Promotionsförderung bei der Bundesstiftung Aufarbeitung sollte sorgfältig ausgearbeitet sein und die folgenden Aspekte berücksichtigen:
Generell empfiehlt es sich, den eigenen Antrag auch aus der Perspektive des Gutachters/der Gutachterin zu betrachten, die nicht immer Spezialisten für das zu beurteilende Forschungsthema sind.
Die Beschreibung des Promotionsvorhabens (Exposé) darf max. 27.500 Zeichen lang sein. Die Zeichenzahl umfasst Leerzeichen, Fußnoten, die Gliederung sowie den Arbeits- und Zeitplan. Bitte geben Sie die Zeichenzahl im Exposé an geeigneter Stelle gut sichtbar an.
Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist möglich, unterliegt jedoch den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (§ 1.8.3).
Demnach ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn Sie mehr als ein Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer der wissenschaftlichen Arbeit dienlichen vergüteten Mitarbeit in Forschung und Lehre an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung nachgehen oder mehr als ein Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Erwerbstätigkeit bzw. sonstigen Tätigkeit, die Ihre Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Eine zeitliche Kombination der zulässigen Nebentätigkeiten ist nicht möglich. Einkünfte aus zulässigen Nebentätigkeiten bleiben anrechnungsfrei.
Nein. In der Regel fördert die Bundesstiftung keine Abschlussstipendien, wenn Sie zu Beginn der Förderung bereits eine zweijährige Förderung durch Dritte erhalten haben.
Nein, diese Information kann während ihres Stipendiums nachgereicht werden.
Der Antrag und die Dissertation müssen in deutscher Sprache verfasst werden.