Fragen & Antworten

Das Exposé ist der wichtigste Bestandteil Ihrer Bewerbung.

Ein gutes Exposé für den Antrag zur Promotionsförderung bei der Bundesstiftung Aufarbeitung sollte sorgfältig ausgearbeitet sein und die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  1. Klare Fragestellung und Zielsetzung: Beschreiben Sie präzise, welches Forschungsziel Sie mit Ihrer Dissertation verfolgen. Welche Fragestellung(en) möchten Sie beantworten? Welchen Beitrag leistet Ihre Arbeit zur Erforschung der kommunistischen Diktatur in Deutschland, der deutsch-deutschen bzw. europäischen Zeitgeschichte? Ordnen Sie Ihre Forschungsfrage in den aktuellen Forschungsstand ein. Eine Forschungslücke zu identifizieren ist noch keine Fragestellung!
  2. Relevanz und Originalität: Erklären Sie, warum Ihr Forschungsvorhaben wichtig ist. Was ist Ihr Erkenntnisinteresse? Zeigen Sie auf, wie sich Ihr Vorhaben von bereits existierenden Arbeiten unterscheidet und welchen neuen Erkenntnisgewinn es verspricht. 
  3. Theoretischer Rahmen: Skizzieren Sie den theoretischen Rahmen Ihrer Arbeit. Welche wissenschaftlichen Ansätze oder Theorien werden Sie verwenden, um Ihre Fragestellung zu bearbeiten? 
  4. Methodik: Beschreiben Sie die Methoden, die Sie anwenden werden, um Ihre Forschungsfragen zu beantworten. Welche Quellen werden Sie nutzen? Welche empirischen Untersuchungen sind geplant? Wie möchten Sie Ihr Vorhaben konkret umsetzen?
  5. Zeitplan: Geben Sie einen realistischen Zeitplan an, der die einzelnen Arbeitsschritte Ihrer Promotion abbildet. Berücksichtigen Sie dabei auch bisher geleistete Vorarbeiten.
  6. Wissenschaftliche Qualität: Mangelnde wissenschaftliche Qualität ist ein Ausschlusskriterium.

Generell empfiehlt es sich, den eigenen Antrag auch aus der Perspektive des Gutachters/der Gutachterin zu betrachten, die nicht immer Spezialisten für das zu beurteilende Forschungsthema sind.

Die Beschreibung des Promotionsvorhabens (Exposé) darf max. 27.500 Zeichen lang sein. Die Zeichenzahl umfasst Leerzeichen, Fußnoten, die Gliederung sowie den Arbeits- und Zeitplan. Bitte geben Sie die Zeichenzahl im Exposé an geeigneter Stelle gut sichtbar an. 

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist möglich, unterliegt jedoch den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (§ 1.8.3). 

Demnach ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn Sie mehr als ein Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer der wissenschaftlichen Arbeit dienlichen vergüteten Mitarbeit in Forschung und Lehre an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung nachgehen oder mehr als ein Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Erwerbstätigkeit bzw. sonstigen Tätigkeit, die Ihre Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Eine zeitliche Kombination der zulässigen Nebentätigkeiten ist nicht möglich. Einkünfte aus zulässigen Nebentätigkeiten bleiben anrechnungsfrei.

Nein. In der Regel fördert die Bundesstiftung keine Abschlussstipendien, wenn Sie zu Beginn der Förderung bereits eine zweijährige Förderung durch Dritte erhalten haben.

Nein, diese Information kann während ihres Stipendiums nachgereicht werden.

Der Antrag und die Dissertation müssen in deutscher Sprache verfasst werden.