Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundesstiftung Aufarbeitung) fördert die umfassende Auseinandersetzung mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der Diktatur in der SBZ und in der DDR sowie der deutschen und europäischen Teilungs-, Einheits- und Transformationsgeschichte. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag trägt sie dazu bei, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und an die Opfer wachzuhalten. Sie trägt zur Gestaltung der Einheit Deutschlands und zur Auseinandersetzung mit Diktaturen und Gewaltherrschaft im internationalen Kontext bei.
Die Bundesstiftung Aufarbeitung möchte mit ihrer Projektförderung in allen Teilen Deutschlands insbesondere
Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Grundlage
Die Bundesstiftung Aufarbeitung kann folgende Vorhaben und Aktivitäten fördern und unterstützen:
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt. Sie kann in Form von nicht rückzahlbaren und von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bewilligt werden. Zur Finanzierung des Projekts sind Eigen- oder Fremdmittel in angemessener Höhe, mindestens jedoch 10 % der Gesamtausgaben, einzubringen und nachzuweisen. Eine Zuwendung kann ausnahmsweise als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks nur möglich ist, indem die Bundesstiftung Aufarbeitung die gesamten förderfähigen Ausgaben übernimmt.
Diese Fördergrundsätze treten mit Beschlussfassung des Stiftungsrats vom 27.11.2023 mit Wirkung vom 01.02.2024 in Kraft und ersetzen die bisherigen Fördergrundsätze i. d. F. vom 01.01.2007.
Die Markterkundungsverfahren sind zu dokumentieren.
Falls die Zuwendung oder - bei Förderung durch mehrere Stellen - der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 100.000 Euro beträgt, ist die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) anzuwenden.
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur unterstützt die Veröffentlichung von Buchmanuskripten, die dem Stiftungszweck entsprechen. Sie vergibt Druckkostenzuschüsse für geeignete Manuskripte, falls diese ohne eine Förderung nicht erscheinen können.
Der Antrag auf Druckkostenzuschuss wird formlos von der Autorin/dem Autor, der Herausgeberin/dem Herausgeber oder vom Verlag gestellt und muss folgende Anlagen enthalten:
Es können Zuwendungen für die Erstellung von Filmen mit dokumentarischem Charakter oder Dokumentarfilme vergeben werden, die dem Stiftungszweck entsprechen.
Die Bundesstiftung Aufarbeitung tritt als Fördermittelgeber und nicht als (Co-) Produzent auf. Über die Förderung wird auf der Grundlage eines detaillierten Antrags entschieden. Sollte der fertige Film wesentlich vom Antrag abweichen, kann die Förderung widerrufen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesstiftung Aufarbeitung stehen der Produktion in jeder Phase beratend zur Seite, können eine Fachberatung jedoch nicht ersetzen.
In den Anträgen ist den Grundsätzen sparsamer Wirtschaftsführung nach Maßgabe folgender Bestimmungen Rechnung zu tragen.
Zu den Herstellungskosten eines Films gehören die in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht aufgeführten Kostenarten. Bei den Herstellungskosten wird die Umsatzsteuer (abzugsfähige Vorsteuer) nicht berücksichtigt (Nettoprinzip).
a) Rechte
b) Honorare für:
c) Ausstattung und Technik
d) Reise- und Transportkosten
e) Filmmaterial und Bearbeitung
f) Endfertigung
g) Versicherungen
h) Handlungskosten