Nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 gegründet, dienten sie als betrieblich organisierte Parteimiliz nicht nur dem praktischen Schutz der SED, sondern zugleich der Legitimation ihrer Herrschaft. Sie sollten ihre Angehörigen, letztendlich aber die gesamte Bevölkerung, auf die „revolutionären Traditionen“ der Arbeiterklasse einschwören.
Ihre Geschichte zeigt aber auch, dass das kämpferische Selbstverständnis von Partei und Miliz, das in den bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen der 1920er-Jahre der Weimarer Republik wurzelte, bereits in den 1950er-Jahren nur noch wenig Zustimmung fand. Während der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 offenbarte sich, dass die Kampfgruppen als „unmittelbar bewaffnetes Organ der Arbeiterklasse“ ihre Rolle als Instrument der Machterhaltung des SED-Regimes bereits eingebüßt hatten.
Autor: Tilmann Siebeneichner