Zentraler Bestandteil des Staatsvertrags war die Übernahme der D-Mark als alleinige Währung in der DDR. Die Höhe des Umtauschkurses zur DDR-Mark erwies sich in den Verhandlungen als besonders strittige Frage. Festgeschrieben wurde letztlich ein Umtauschkurs von eins zu eins für Löhne, Gehälter, Renten, Stipendien, Mieten und Pachten. Ebenfalls eins zu eins wurden Sparguthaben umgestellt: für Kinder unter fünfzehn Jahren bis 2.000 Mark, für Erwachsene unter sechzig Jahren bis 4.000 Mark und für ältere Menschen bis 6.000 Mark. Alle übrigen Sparguthaben sollten im Verhältnis zwei zu eins, die im Vereinigungsjahr spekulativ erworbenen Bestände nur drei zu eins umgestellt werden. Für finanzielle Ansprüche und Schulden galt ein Kurs von zwei zu eins. Mit der Währungsunion wurde die Deutsche Bundesbank alleinige Währungs- und Notenbank für beide deutsche Staaten.
Durch den Staatsvertrag übernahm die DDR auch die soziale Marktwirtschaft. Sie gab das System der sozialistischen Planwirtschaft auf und verpflichtete sich, ihr Wirtschaftsrecht an das der Bundesrepublik anzupassen. Dies bedeutete die Garantie der Vertrags-, Gewerbe-, Niederlassungs-, Berufs- und Koalitionsfreiheit sowie den Schutz des privaten Eigentums. Staatliche Monopole wurden beseitigt und Subventionen abgebaut. Die dadurch freiwerdenden Mittel sollten die notwendigen ökonomischen Umstrukturierungen finanzieren. Ein zentrales Instrument für die Umsetzung der Wirtschaftsunion bildete die Treuhandanstalt, deren Aufgabe es war, den Staatsbesitz der DDR zu privatisieren.
Auf Initiative der DDR-Regierung wurde die Sozialunion Bestandteil des Vertrags. Mit ihr wurde die bundesdeutsche Sozialordnung bis auf einige Übergangsfristen und Sonderregelungen auf die DDR übertragen. In der DDR wurde zudem die auf die soziale Marktwirtschaft ausgerichtete Arbeitsrechtsordnung der Bundesrepublik sowie deren System der sozialen Sicherung eingeführt. Das gegliederte Versicherungssystem (Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung) der Bundesrepublik löste die bisherige Einheitsversicherung der DDR ab. Auch das westdeutsche Arbeitsförderungsgesetz, das Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik ermöglichte, sollte in der DDR gelten, um den Herausforderungen des wirtschaftlichen Umbaus gerecht zu werden.
Schon im Vorfeld der Volkskammerwahl am 18. März 1990 hatte das Bundeskabinett der DDR die Errichtung einer Währungsunion zwischen den beiden deutschen Staaten vorgeschlagen. Sondierungsgespräche auf Expertenebene wurden hierfür noch mit der Modrow-Administration geführt. Nach der März-Wahl und der Bildung der Regierung unter Lothar de Maizière am 12. April 1990 begannen die Verhandlungen über die Realisierung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Ost-Berlin und Bonn standen 1990 unter enormen Handlungsdruck: Im Januar 1990 verließen jeden Tag rund 2.000 Ostdeutsche die DDR in Richtung Westen. Nach der Volkskammerwahl am 18. März desselben Jahres waren es noch immer wöchentlich fast 5.000 Menschen.
Für die Bundesrepublik bedeuteten die Ankommenden eine beträchtliche finanzielle und soziale Belastung. Die Kapazitäten der Notaufnahmelager waren schnell erschöpft. In der DDR wurde die bereits darniederliegende Wirtschaft durch den Massenexodus weiter destabilisiert. Durch die Währungsunion wollte man den Menschen in der DDR nun eine Perspektive eröffnen, in ihrer Heimat zu bleiben. Viele Bürger forderten nicht nur die nationale Einheit, sondern auch die zahlungskräftige D-Mark, bei einem Umtauschkurs von eins zu eins. Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion war ohne historisches Beispiel. Eine Verschmelzung zweier derart gegensätzlicher Wirtschaftssysteme hatte es noch nie gegeben. Nach über vierzig Jahren Trennung bildeten ab dem 1. Juli 1990 die beiden Teile Deutschlands wieder eine wirtschaftliche Einheit.