Barbara Große stellte seit 1976 immer wieder Ausreiseanträge, um die DDR zu verlassen. Sie suchte sich Unterstützung bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin und bei der bundesdeutschen Botschaft in Prag. 1983 wurde sie zu einer 30-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt und 1984 durch die Bundesrepublik freigekauft.