Der Wechsel innerhalb der Treuhand war keine Seltenheit. Dies war bei den von uns interviewten Personen ebenfalls der Fall. Die Zuordnung der Person zu einem Arbeitsbereich erfolgte nach einem Schwerpunkt, allerdings können in der Erzählung auch andere Zuständigkeiten vorkommen. Die Aufteilung der Arbeitsbereiche nach dem Organigramm der Treuhand vom 1.10.1992, siehe dazu: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Hrsg.), »Schnell privatisieren, entschlossen sanieren, behutsam stilllegen«. Ein Rückblick auf 13 Jahre Arbeit der Treuhandanstalt und der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Abschlussbericht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Berlin 2003.