„Ur-Treuhand“: Entstehung und Aufgaben

Innenaufnahme der Treuhandanstalt 1993. Man sieht Personen in einem Büro an Tischen.
Berlin 1993, Blick in der Treuhandzentrale © Bundesstiftung Aufarbeitung, Daniel Biskup, Bild Berlin-Treuhandempfang 1993

Eingerichtet wurde die Treuhand noch unter der SED-Regierung von Hans Modrow. Der Vorschlag für die Errichtung einer Treuhandstelle „zur Sicherung der Rechte der DDR-Bevölkerung am Gesamtbesitz des Landes“ kam aus dem Kreis um den Theologen und DDR-Bürgerrechtler Wolfgang Ullmann von „Demokratie Jetzt“. Die Bildung der Treuhandanstalt wurde am 1. März 1990 von der 9. Volkskammer der DDR beschlossen. Die gesetzliche Grundlage folgte nach heftigen parlamentarischen Debatten am 17. Juni 1990 mit dem „Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens“ (Treuhandgesetz) [1].

Als eine Verwalterin des Volkseigentums eingerichtet, wandelte sich das Aufgabenprofil der Treuhand schnell. Knapp fünf Monate nach dem Fall der Mauer sollte die zentral gelenkte DDR-Wirtschaft zügig privatisiert werden. „Zentrale Aufgabe der Treuhandanstalt ist die Mitwirkung beim Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen modernen Wirtschaft, die Arbeitsplätze sichert und neu schafft“, heißt es im Organisationshandbuch der Treuhandanstalt [2]. Es sollte auf der einen Seite darum gehen, „die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und soweit wie möglich zurückzuführen“ und auf der anderen Seite „die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen.“

Als die Treuhandanstalt Mitte 1990 mit ihrer Arbeit begann, waren ihr über 8.500 Betriebe und deren gut vier Millionen Beschäftigte sowie rund sechzig Prozent der Fläche der DDR zugewiesen worden. Als der Zwischeneigentümerin wurden bei ihr fast alle „Eigentumsaufgaben für die Wirtschaft der neuen Länder gebündelt.“ [3] Der Umbau der Plan- zur Marktwirtschaft sollte durch Privatisierung geschehen, also den Verkauf der Staatsbetriebe an private Investoren. Gleichzeitig hoffte man, auf diese Weise die marode DDR-Wirtschaft insgesamt zu modernisieren und mit den Privatisierungserlösen die Kosten der Einheit abzudecken.

Aufbau und Organisation

Ein Mann mit Aktenkoffer steht mit einem Buch in der Hand vor einem Schild, das auf den Besuchereingang der Treuhandanstalt verweist.
Vor der Treuhandanstalt 1992 © Bundesstiftung Aufarbeitung, Daniel Biskup, Bild S. 204_Wendejahre_1992_130

Die Treuhand wurde nach dem 3. Oktober 1990 zu einer bundesunmittelbaren Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und stand unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums. Praktisch arbeitete sie aber als eigenständige, unternehmerisch ausgerichtete „Agentur“. Ihre Struktur wurde dem Aufbau einer Aktiengesellschaft nachgebildet [4]. Daher ist der rechtliche Charakter der Treuhandanstalt schwer auf einen Begriff zu bringen. Der damalige Chefredakteur der Zeitschrift „Stern“, Michael Jürgs, beschrieb die Treuhand bildhaft mit folgenden Attributen: „Denn die Treuhandanstalt ist nicht Fisch und nicht Fleisch, aber von allem etwas: teils Behörde, teils Konzern, teils Sonderkommission, teils Geldinstitut, teils Grundstücksverwaltung, teils PR-Agentur, teils Notariat, teils Erblasser, teils Ramschladen, teils Spezialitätenrestaurant.“ [5]

Geführt wurde sie ab Mitte 1990 von einem Vorstand. Dieser setzte sich aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin und den Direktoren der verschiedenen Unternehmensbereiche zusammen. Der Vorstand wurde durch den Verwaltungsrat berufen, der wiederum aus Vertretern des Bundes, den Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer und Berlins, Gewerkschaftsvertretern und Managern großer Finanz- und Industrieunternehmen bestand. Beraten wurde der Treuhand-Vorstand in seinen Entscheidungen vom sogenannten Leitungsausschuss. Diesem Expertengremium gehörten Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Experten des Bundesfinanzministeriums an, welche die Überlebensfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Betriebe beurteilten und Entscheidungsempfehlungen abgaben.

Die Treuhandanstalt erfuhr in ihrer kurzen Geschichte diverse interne Umstrukturierungen. Das lag vor allem daran, dass sie eine Behörde im Aufbau war, die gleichzeitig „Erfahrungen sammeln, Personal einwerben [und] die technischen Voraussetzungen der Arbeit erst schaffen“ musste [6]. Grundsätzlich war sie nach dem Modell branchenorientierter Fachdirektorate in Verbindung mit Direktoraten für Querschnittsaufgaben gegliedert. Einige der Aufgaben wurden an Tochterorganisationen ausgegliedert: „Gesellschaft zur Privatisierung des Handels“ (GPH), die etwa 15.000 „Kleinprivatisierungen“ umgesetzt hat; „Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft“ (TLG) für die Privatisierung von Grundstücken und Immobilien; „Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft“ (BVVG) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Neben der Treuhand-Zentrale wurden bereits während der Zeit der „Ur-Treuhand“ regionale Außenstellen gebildet. Die spätere regionale Gliederungsstruktur blieb bei der Bildung der Treuhand-Niederlassungen bestehen. Die 15 Niederlassungen entstanden in Berlin und den ehemaligen Bezirkshauptstädten Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/O., Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Sie waren jeweils für die Unternehmen in der Region mit einer Mitarbeitergröße von weniger als 1500 Personen (zum Stichtag 31.12.1990) zuständig. Daneben regelte ein Ausnahmekatalog, dass bestimmte Unternehmen wie beispielsweise der Energie- und Mineralölwirtschaft, Geld- und Kreditinstitute oder Centrum-Warenhäuser nicht durch die Niederlassungen betreut werden sollten. Die Niederlassungen waren für knapp zwei Drittel der Unternehmen zuständig (64 Prozent), die Zentrale führte gut ein Drittel (36 Prozent) [7]. Damit hatten die Niederlassungen also zahlenmäßig mit mehr Unternehmen vor Ort zu tun, wobei die Zentrale die größeren Wirtschaftsunternehmen betreute.

Ergebnisse und Nachwirkungen

Bis zum Ende des Jahres 1994 hatte die Treuhand nach viereinhalbjähriger Tätigkeit fristgemäß das Hauptgeschäft ihrer Privatisierung abgeschlossen. Insgesamt privatisierte sie mehr als 12.000 Unternehmen und Unternehmensteile in Ostdeutschland. Hinzuzurechnen sind zudem über 4000 Rückgaben von Unternehmen an Alteigentümer, die in der DDR enteignet worden waren (sog. Reprivatisierungen), etwa 50.000 Liegenschaftsverkäufe sowie eine fünfstellige Zahl an kleineren Privatisierungen – vor allem von Geschäften aus der früheren Handelsorganisation (HO) der DDR.
Darüber hinaus hatte der Wirtschaftsumbau weitreichende sozioökonomische Folgen: Zwei Drittel aller ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der DDR-Industrie verloren im Laufe der frühen 1990er-Jahre ihre Beschäftigung. Über 3700 Betriebe wurden stillgelegt. Von den anfangs über vier Millionen Arbeitsplätzen unter Aufsicht der Treuhand bestanden Ende 1994 nur noch eineinhalb Millionen [8].

Entgegen den ursprünglich kalkulierten Gewinnen verzeichnete die Treuhand zum Abschluss ihrer Tätigkeit ein Defizit von mehr als 330 Milliarden D-Mark. Davon gingen mehr als 120 Milliarden D-Mark auf die Tilgung von Altschulden sowie auf Kosten für ökologische Sanierungen zurück. Die Schulden der Treuhand, des Kreditabwicklungsfonds und Teile der Altschulden der DDR-Wohnungswirtschaft wurden im sogenannten Erblastentilgungsfonds zusammengefasst, der Ende des Jahres 2015 aufgelöst wurde [9]. Ab dem 1. Januar 1995 übernahmen einzelne private Tochtergesellschaften sowie die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) die verbliebenen Tätigkeiten der Treuhand.

Bewertung und Stimmungen

Demonstrationszug mit einem Banner "Treuhand weg"
Berlin-Ost, Demonstration vor der Treuhandanstalt 1993 © Bundesstiftung Aufarbeitung, Daniel Biskup, Bild Scan_062

Das Vorgehen der Treuhandanstalt sowie ihre Verantwortung für den Strukturwandel in Ostdeutschland werden bis heute kontrovers diskutiert. Ihre Befürworter argumentieren, das Vorgehen sei angesichts der maroden DDR-Wirtschaft und der politischen Forderungen nach einer schnellen Wirtschafts- und Währungsunion alternativlos und insgesamt auch erfolgreich gewesen. Kritiker betonen demgegenüber, die Treuhand habe bei ihrem Vorgehen zu wenig auf die soziokulturellen Strukturen in Ostdeutschland Rücksicht genommen, zahlreiche Betriebe zugunsten der westdeutschen Konkurrenz abgewickelt, die industrielle Basis der ostdeutschen Wirtschaft auf Jahre unterminiert und letztlich auch das Vertrauen der Ostdeutschen in die soziale Marktwirtschaft beschädigt. Dass die Arbeit der Treuhand von medienträchtigen Skandalen begleitet wurde, die geeignet waren, den Blick auf die tatsächliche Arbeit zu verstellen, hat ihrem Image zusätzlichen Schaden zugefügt. Mitte der 1990er-Jahre war das Agieren der Treuhand daher Gegenstand mehrerer Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages.

Als Bezugspunkt in politischen Debatten beziehungsweise bei der Bewertung des Gesamtprozesses der Umstrukturierung der DDR-Wirtschaft spielt die Treuhand bis heute eine entscheidende Rolle. Die Geschichte der Treuhand ist somit nicht abgeschlossen, wie der Historiker Marcus Böick urteilt: „Die Treuhandanstalt als Organisation existierte, rechtlich betrachtet, für exakt 1.766 Tage zwischen dem 1. März 1990, ihrer formalen Gründung durch die Modrow-Regierung, und dem 31. Dezember 1994, ihrer medial inszenierten ‚Selbstauflösung‘. Tatsächlich aber endete die Geschichte der Treuhandanstalt weder im Jahr 1994, noch im Jahr 2000, als die Nachfolge-Behörde BvS schließlich ihren Dienst einstellte.“ [10]

Bewertungen aus aktueller Forschung

Der Erfolg oder Misserfolg der Treuhandanstalt wird meistens in Zahlen ausgedrückt. Durch die Multiperspektivität und Komplexität der Situation entzieht sich die Treuhand aber einseitigen Bewertungen. Der enorme Zeitdruck, die Ausgangsbedingungen zweier unterschiedlicher Wirtschaftssysteme, die Aufwertung des ostdeutschen Wirtschaftsraumes um 300 Prozent durch die Währungsumstellung, der Zerfall der Sowjetunion 1991 und damit das Ende der engen Handelsverflechtungen mit der ehemaligen DDR werden als wichtige Einflussfaktoren für die Treuhandarbeit genannt. Der Historiker Thomas Großbölting schreibt bilanzierend zur Tätigkeit der Treuhand: „Eine abschließende Beurteilung der Treuhand und ihres Wirkens fällt schwer und kann allenfalls in verschiedenen Annäherungen und in unterschiedlichen Segmenten geschehen. Ökonomisch betrachtet war sie die Privatisierungsagentin schlechthin und hat auf diese Weise einerseits die ostdeutsche Wirtschaft in die Marktwirtschaft überführt […].“ [11]

Protest gegen Teuhand
Protest gegen Teuhand © Bundesstiftung Aufarbeitung, Ann Christine Jansson, Bild DDR Treuhand Demo 00910323

Auch der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk hält sich mit einer abschließenden Beurteilung der Treuhandanstalt eher zurück: „Eine historisch angemessene Einschätzung der Treuhandarbeit wird auch künftig schwerfallen […]. Tatsächlich war sie nicht schuld an den Ereignissen. Man kann vieles kritisieren, man sollte vieles kritisch sehen, aber die Rahmenbedingungen setzte nicht die Treuhand, sondern die Politik. Sie hat entschieden, die zerrüttete Planwirtschaft in einem radikal kurzen Zeitabschnitt in eine Marktwirtschaft umzuwandeln.“ [12]

Aus dem Institut für Zeitgeschichte München–Berlin kommen neue Impulse zur Geschichte der Treuhand. Im umfangreichen Forschungsprojekt konnten Historikerinnen und Historiker zum ersten Mal systematisch die Überlieferung der Treuhandanstalt im Bundesarchiv auswerten. Daraus entstanden zehn Bände, die seit April 2022 in der Schriftenreihe „Studien zur Geschichte der Treuhandanstalt“ erscheinen [13]. Im Sammelband der Forschungsreihe, in dem die Forschungsergebnisse des IfZ zusammengetragen werden, ordnet Dierk Hoffman den Privatisierungsprozess u.a. in einen größeren Kontext ein. Die Einführung der Marktwirtschaft in Ostdeutschland verlief nicht nach einem abgegrenzten westdeutschen Modell, sondern spielte sich unter den Bedingungen eines immer mehr globalisierten und vernetzten Wirtschafts- und Finanzsystems ab. Aus diesem Grund schreibt er: „Die eigentliche Herkulesaufgabe, vor der die Treuhandanstalt 1990 stand, war nicht so sehr die Privatisierung der ehemaligen volkseigenen Betriebe, sondern vielmehr der damit einhergehende Strukturwandel in Ostdeutschland.“ [14]

Die vielfach als schmerzhaft wahrgenommene „Deindustrialisierung“ Ostdeutschlands als Folge des in kürzester Zeit vollzogenen Strukturwandels wurde auch vom Politologen Roland Czada analytisch erfasst. Die marktwirtschaftliche Transformation wurde vor allem im Bereich des Industriesektors besonders emotional begleitet. Viel reibungs- und geräuschloser verlief sie bei den Dienstleistungsbetrieben, Handelsunternehmen, Läden, Gaststätten, Hotels, Banken und Medienhäusern, in der Landwirtschaft oder bei den Hochschulen [15]. Zum Teil kann dies aus der Selbstdarstellung der DDR-Wirtschaft als der zehntgrößten Industrie der Welt erklärt werden.

Quellen

[1] Ausführlich über die Bildung der Ur-Treuhand siehe: Marcus Böick, Die Treuhand. Idee – Praxis – Erfahrung, Göttingen 2018, S. 180-200; Wolfgang Seidel, Verwaltete Illusionen. Die Privatisierung der DDR-Wirtschaft durch die Treuhandanstalt und ihre Nachfolger 1990-2000, Frankfurt am Main 2005, S. 61-117.

[2] Organisationshandbuch der Treuhandanstalt, Stand 10/1991: Barch B 412/26243, Bl. 31.

[3] Treuhandanstalt (Hrsg.), Dokumentation 1990-1994, 15 Bde., Abschlussbericht, Berlin 1994, S. 5.

[4] Vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses „Treuhandanstalt“, Drucksache 12/804, 31.08.1994: URL: https://dserver.bundestag.de/btd/12/084/1208404.pdf.

[5] Michael Jürgs, Die Treuhändler. Wie Helden und Halunken die DDR verkauften, München 1997, S. 384.

[6] Vgl. Treuhandanstalt (Hrsg.), Dokumentation 1990-1994, 15 Bde., Abschlussbericht, Berlin 1994, S. 8.

[7] Vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses „Treuhandanstalt“, Drucksache 12/804, 31.08.1994, S. 173-179: URL: https://dserver.bundestag.de/btd/12/084/1208404.pdf.

[8] Vgl. Roland Czada, Die Treuhandanstalt. Organisation, Arbeitsweise, Legitimation, Wirkungen und Erbe, in: Recht und Politik, Beiheft 8 (2021), S. 42–57, DOI: https://doi.org/10.3790/978-3-428-58361-4; Marcus Böick, Treuhandanstalt und Wirtschaftsumbau. Bilanz nach 30 Jahren: „Achillesferse“ der Wiedervereinigung? (01.12.2020): URL: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-ein…

[9] Vgl. Heinrich Best, Ronald Gebauer, Die Kosten und Erträge der Wiedervereinigung Deutschlands (19.11.2020): URL: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-ein….

[10] Marcus Böick, Die Treuhand. Idee – Praxis – Erfahrung, Göttingen 2018, S. 723. Siehe auch: ders., Vom Blitzableiter zur Bad-Bank. Die Debatten um die Treuhandanstalt – und was sich daraus über das Verhältnis von Politikwissenschaft und Zeitgeschichtsforschung lernen lässt, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 30 (2020), S. 473–482: URL: https://doi.org/10.1007/s41358-020-00228-1.

[11] Thomas Großbölting, Wiedervereinigungsgesellschaft. Aufbruch und Entgrenzung in Deutschland seit 1989/90, Bonn 2020, S. 407.

[12] Ilko-Sascha Kowalczuk, Die Übernahme. Wie Ostdeutschland Teil der Bundesrepublik wurde, München 2019, S. 122f.

[13] Dazu die Beschreibung des Forschungsvorhabens und die Vorstellung der Schriftenreihe „Studien zur Geschichte der Treuhandanstalt“: URL: https://www.ifz-muenchen.de/aktuelles/themen/geschichte-der-treuhandanstalt.

[14] Dierk Hoffmann, Treuhandanstalt – Privatisierung – Öffentlichkeit. Eine Einführung, in:  ders. (Hrsg.), Die umkämpfte Einheit. Die Treuhandanstalt und die deutsche Gesellschaft, Berlin 2022, S. 13-115, hier S. 99.

[15] Vgl. Roland Czada, Die Treuhandanstalt: Organisation, Arbeitsweise, Legitimation, Wirkungen und Erbe, in: Recht und Politik, Beiheft 8 (2021), S. 42–57, hier S. 51f. DOI: https://doi.org/10.3790/978-3-428-58361-4.