Die „Prozesse gegen Nazi- und Kriegsverbrecher in Waldheim“ – so die offizielle Bezeichnung in der DDR - fanden vom 21. April bis zum 29. Juni 1950 im Zuchthaus der sächsischen Kleinstadt statt. Beim für Waldheim zuständigen Landgericht Chemnitz wurden aus diesem Anlass zwölf große und acht kleine Strafkammern gebildet.