Schon vor der Gründung der NVA 1956 gab es eine „getarnte“ Armee in der DDR. Diese „Kasernierte Volkspolizei“ (KVP) wurde nicht gegen ein fremdes Land eingesetzt, aber gegen die eigene Bevölkerung. Zur Niederschlagung des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kamen zwar nur wenige Formationen der KVP zum Einsatz, die aber galten als bewährtes Instrument der SED-Herrschaft an der Seite sowjetischer Soldaten.

Die Bundeswehr wurde erst 1955 gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland hatte 1953 im Korea-Krieg, dem ersten Krieg der Vereinten Nationen, nur humanitäre Hilfe geleistet. Das Deutsche Rote Kreuz organisierte ein Feldlazarett in Busan, das nach dem Waffenstillstand zwischen Nord- und Süd-Korea von 1954 bis 1959 betrieben wurde. Ähnlich handelte man im Vietnam-Krieg, als von 1966 bis 1972 das Hospitalschiff „Helgoland“ vor Saigon und Da Nang im Auftrag des Deutschen Roten Kreuzes zum Einsatz kam. Bundeskanzler Ludwig Erhard konnte 1964/65 eine militärische Beteiligung der Bundeswehr am Vietnam-Krieg gegenüber US-Verteidigungsminister Robert McNamara und US-Präsident Lyndon B. Johnson dagegen nur mit viel Mühe und Finanzzusagen abwenden. Die BILD-Zeitung brachte die Stimmung auf den Punkt: „Nach Vietnam? – No, Sir!“. Die Bundeswehr hatte 1960 in ihrem ersten Auslandseinsatz ein Feldlazarett zur Erdbebenhilfe in Agadir (Marokko) errichtet. Viele Rettungs- und Hilfseinsätze folgten bis 1990 und darüber hinaus. Aber der erste militärische Kampfeinsatz in der Geschichte der Bundeswehr fand erst 1999 im Kosovo-Konflikt statt.

In der DDR wurde die NVA am 13. August 1961 in „Sicherungsstaffeln“ hinter Volkspolizei- und Kampfgruppenkräften zur Absicherung der Bauarbeiten an der Berliner Mauer eingesetzt. 1962 wurde die Wehrpflicht in der DDR eingeführt. Wer dieser nicht nachkam, riskierte seine berufliche Karriere in der DDR. Man konnte auch einen waffenlosen Wehrdienst als „Bausoldat“ leisten. Das gab es im „Ostblock“ nur in der DDR. Das Recht auf Wehrdienstverweigerung in der Bundesrepublik Deutschland hat die SED in dieser Frage zum Einlenken bewegt.

1968 verhinderte nur eine Entscheidung des sowjetischen Parteichefs, Leonid Breschnew, dass zwei Divisionen der NVA mit anderen Warschauer-Pakt-Truppen gegen den „Prager Frühling“ in die Tschechoslowakei einmarschierten. Aber die unterstützende „Aktion Sperrmauer“ auf dem Boden der DDR hatte einen erheblichen Anteil am Gelingen des Militäreinsatzes. Als sich die unabhängige Gewerkschaft Solidarność 1980 in Polen gegründet hatte, war auch die DDR an Planungen einer militärischen Intervention des Warschauer Paktes beteiligt. Für den Einmarsch nach Polen stand unter anderem die 9. Panzerdivision der NVA bereit. Erst 1982 beendete der sowjetische Generalstab die geheimen Vorbereitungen.

1989 konnte die SED nicht mehr auf die Zuverlässigkeit aller Soldaten der NVA bauen. Anfang Oktober 1989 wurden Sonderverbände aus NVA und Grenztruppen aufgestellt.  Diese insgesamt 183 „Hundertschaften“ sollten Demonstrationen auflösen und die „öffentliche Ordnung“ im Sinne der SED sichern. Nach schweren, nächtlichen Ausschreitungen am Hauptbahnhof in Dresden anlässlich der Durchfahrt der Züge mit den Prager Botschaftsflüchtlingen waren die „Hundertschaften“ weiter eingesetzt worden, allerdings ohne Schusswaffen, sondern mit Schlagstöcken bewaffnet. Die gefürchtete Eskalation der Gewalt blieb jedoch in der Friedlichen Revolution aus. Auch auf eine sowjetische Hilfe, wie 1953, konnte die SED nicht mehr hoffen. Die NVA-Führung ging den pragmatischen Weg der auf Honecker folgenden Regierungen Krenz und Modrow. Parallel dazu wurde dem Unmut über das Innenleben der NVA mit einer Militärreform begegnet, die den Boden für die loyale Haltung der Armee gegenüber der letzten und frei gewählten DDR-Regierung von 1990 bereitete.

Wie ist das aber heute mit der Bundeswehr? Deutschland ist Mitglied der Vereinten Nationen und der NATO, um globalen und sicherheitspolitischen Herausforderungen gemeinsam begegnen zu können. Der Bundestag bestimmt über die Einsätze der Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium ist als Teil der Regierung dem Bundestag verantwortlich. Der oder die Wehrbeauftragte des Bundestages ist eine zusätzliche parlamentarische Kontrollinstanz, die auch den Soldatinnen und Soldaten zu ihrem Recht verhilft. Völker- und Europarecht sowie nationales Recht sind für alle Angehörigen der Bundeswehr Verpflichtung und Richtschnur für die Bewertung des Handelns. Alles was geschieht, wird von der Öffentlichkeit und den Medien beachtet. Die Bundeswehr ist anerkannt. Aber wer in der Demokratie Waffen trägt, muss den gesellschaftlichen Diskurs darüber ertragen und politisch kontrolliert werden.

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