Wie die Bundesrepublik profitierte auch die DDR vom staatlich gesteuerten Arbeitseinsatz tausender junger Menschen aus dem Ausland, die in deutschen Betrieben oft die unbeliebten Tätigkeiten verrichteten. Heimisch werden sollten sie im geteilten Deutschland allerdings nicht – besonders in der DDR war der Einsatz der ausländischen Arbeitskräfte ein Aufenthalt auf Zeit. Das Dossier vermittelt Hintergründe zur Arbeitsmigration in die DDR und blickt auf die Situation der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten vor und nach dem Mauerfall.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte der Wiederaufbau in vielen Ländern Europas zu einem Wirtschaftsaufschwung. Um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, warben Regierungen gezielt ausländische Staatsangehörige auf Grundlage bilateraler Abkommen an. Auch die beiden deutschen Staaten waren nach 1945 zu unterschiedlicher Zeit Aufnahmeland von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten.
Vertragsarbeiter:innen, ausländische Werktätige, oder Arbeitsmigrant:innen? Begrifflichkeiten der DDR-Arbeitsmigration auf dem Prüfstand. von Jan Daniel Schubert, Universität Erfurt