Die ersten Mahnmale und Denkmäler zur Erinnerung an den Aufstand und seine Opfer entstanden im damaligen West-Berlin. Bereits fünf Tage nach dem Aufstand wurde am 22. Juni 1953 auf Beschluss des Berliner Senats der Straßenzug durch den Großen Tiergarten und das Gelände der Technischen Universität bis zum Ernst-Reuter-Platz (ehemalige Berliner Straße) in "Straße des 17. Juni" umbenannt.
Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 markiert kaum vier Jahre nach der Gründung der DDR die erste große Erhebung gegen ein kommunistisches Regime nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Aufstand wurde durch sowjetische Panzer mit Waffengewalt niedergeschlagen. Es ist von 55 durch Quellen belegte Todesopfer im Zusammenhang mit dem Volksaufstand bekannt. Darunter befinden sich 34 Demonstranten und Zuschauer, welche direkt am 17. Juni 1953 oder nur wenige Tage später an Schussverletzungen der Volkspolizei oder der sowjetischen Soldaten starben. Fünf Personen verurteilten Sowjetische Militärtribunale zum Tode und richteten diese hin. Zwei weitere Todesurteile wurden durch Justizorgane der DDR verhängt und vollstreckt. Vier Personen starben an den Folgen der menschenunwürdigen Haftbedingungen. Des Weiteren ist von vier Inhaftierten im Zusammenhang mit dem Volksauftand bekannt, dass sie sich in der Haft das Leben nahmen, wobei in mindestens zwei Fällen eine Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Ein Demonstrant verstarb an Herzversagen bei der Erstürmung eines Reviers der Volkspolizei. Belegt ist außerdem die Tötung von fünf Angehörigen der Sicherheitsorgane der DDR. Nach dem Aufstand wurden bis 1955 etwa 15.000 Menschen verhaftet und zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt. Insgesamt kam es zu etwa 1.800 Urteilen von DDR-Gerichten im Zusammenhang mit dem Aufstand. In der Folgezeit wurden der Aufstand und die Aufständischen in der DDR diffamiert und kriminalisiert. Die offizielle Erklärung der SED-Führung lautete, dass es sich bei den Protesten um einen von Saboteuren und Provokateuren aus dem Westen organisierten und gesteuerten faschistischen Putsch gehandelt habe. Insgesamt wurde der Aufstand zum gesellschaftlichen Tabu-Thema. Trotzdem blieben die Juni-Ereignisse der kommunistischen Führung als Mahnung und Warnung bis zum Ende der DDR im Gedächtnis präsent.
In der Bundesrepublik hingegen wurde der Freiheitswillen und der Mut der Aufständischen gefeiert. Kaum zwei Wochen später, am 3. Juli 1953, wurde der 17. Juni vom Deutschen Bundestag zum "Tag der deutschen Einheit" und zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Fortan wurde an jedem 17. Juni mit Feierstunden im höchsten deutschen Parlament an die Ereignisse in der DDR und den Mut der Menschen erinnert. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zu den Ereignissen des Juni 1953, mit neuen Erhebungen im kommunistischen Machtbereich wie z.B. 1956 in Ungarn, 1968 in Prag oder 1970 in Polen, aber auch durch den Mauerbau sowie die Politik der Annäherung und der "friedlichen Koexistenz" zwischen Ost und West verschwand die Erinnerung an den 17. Juni vor allem in den 1970er und 80er Jahren zunehmend aus der öffentlichen Erinnerung. Symptomatisch ist hierfür, dass das letzte Denkmal zur Erinnerung an den Aufstand 1963 in Berlin errichtet wurde. Das hat auch damit zu tun, dass nach dem Mauerbau vom 13. August 1961 die Erinnerung an die Teilung und die Opfer der Mauer in den Vordergrund traten.
1990 wurde der 17. Juni als gesetzlicher Feiertag zugunsten des 3. Oktober als "Tag der Deutschen Einheit" abgeschafft. Eine Entscheidung, die sowohl auf Unverständnis stieß als auch viel Kritik an der Geschichtsvergessenheit auslöste. Dass ausgerechnet die blutig niedergeschlagene Erhebung gegen das kommunistische Regime in der DDR als offizieller Erinnerungs- und Gedenktag aus dem offiziellen Kalender getilgt wurde, ist bis heute schwer verständlich.
Die ersten Mahnmale und Denkmäler zur Erinnerung an den Aufstand und seine Opfer entstanden im damaligen West-Berlin. Bereits fünf Tage nach dem Aufstand wurde am 22. Juni 1953 auf Beschluss des Berliner Senats der Straßenzug durch den Großen Tiergarten und das Gelände der Technischen Universität bis zum Ernst-Reuter-Platz (ehemalige Berliner Straße) in "Straße des 17. Juni" umbenannt.
Das erste konkrete Mahnmal entstand in Berlin-Steglitz/Zehlendorf an der Ausfallstraße Richtung Potsdam. Dort errichteten Beteiligte des Aufstandes kaum eine Woche nach dem Aufstand ein provisorisches Holzkreuz. Im darauffolgenden Jahr (1954) wurde ein Gedenkstein in einer kleinen Grünanlage errichtet.
Zum zentralen Ort des Gedenkens an die Opfer des Aufstands im Westen der Stadt Berlin wurde der Städtische Urnenfriedhof an der Seestraße im Bezirk Wedding. Dort wurden am 23. Juni 1953 acht Opfer des Aufstandes, die in West-Berliner Krankenhäusern gestorben waren, beigesetzt. Stellvertretend für alle Opfer wurde hier am 17. Juni 1955 ein Mahmal eingeweiht, an dem bis heute alljährlich die offiziellen Gedenkfeiern und Kranzniederlegungen der Bundesregierung und des Berliner Senats stattfinden.
In der DDR gab es kein offizielles Gedenken an den 17. Juni und seine Opfer. So konnte erst nach 1990 an den originären Orten des Aufstands in der ehemaligen DDR erinnert werden. Fast alle der nach 1990 entstandenen Mahn- und Denkmäler stehen in den ostdeutschen Bundesländern, in den alten Bundesländern ist kaum mehr ein Denkmal hinzugekommen. Die meisten dieser nach 1990 errichteten Gedenkzeichen sind wiederum im Umfeld des 50. Jahrestags des Aufstands 2003 entstanden. Auch die Umbenennung von Straßen und Plätzen in Orten wie Bitterfeld, Stralsund, Görlitz oder Berlin gelang erst in diesem Zusammenhang. Dabei ist zu beobachten, dass etliche dieser Mahnmale nicht mehr pauschal an den Aufstand und seine Opfer erinnern, sondern Personen gewidmet sind, die sich am 17. Juni an den Protesten beteiligten und getötet oder zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Dieses Gedenken an einzelne Personen war erst nach 1989 möglich, da während der SED-Herrschaft viele Namen der Beteiligten nicht bekannt waren. Zudem zeichnete sich der Aufstand dadurch aus, dass er als sponane Erhebung begann und ohne eigentliche Führungs- bzw. Symbolpersönlichkeiten auskam. Der Aufstand war bis 2003 ein weitgehend anonymer Aufstand ohne Gesichter und persönliche Schicksale. Dies änderte sich erst mit dem 50. Jahrestag.
Hinsichtlich der Formensprache der seit 1990 entstandenen Gedenkzeichen ist auffällig, dass sie sich oftmals eng an die in den 50er und 60er Jahren errichteten Denkmäler anlehnt und auf bewährte Formen wie Kreuze, Findlinge oder schlichte Erinnerungstafeln zurückgreift. Eine Ausnahme bildet dabei das zentrale Denkmal in Berlin, das sich seit 2000 auf dem Platz vor dem einstigen Haus der Ministerien – dem heutigen Bundesfinanzministerium – befindet. Das Haus der Ministerien spielte während des Aufstands eine zentrale Rolle. Am 16. Juni 1953 zogen Tausende Bauarbeiter hierher, um der Regierung ihre Forderungen zu überbringen. Bereits im Jahr 1993 war hier neben dem Wandbild von Max Lingner, das die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft preist, eine Gedenktafel angebracht worden. Auf Initiative des Arbeitskreises 17. Juni und der Arbeitsgemeinschaft 13. August konnten 1994 an der Fassade des unter Denkmalschutz stehenden Hauses große Fotografien angebracht werden, die dem Platz einen sichtbaren historischen Bezug zum Aufstand und seiner Niederschlagung gaben.
In den Folgejahren wurde ein Wettbewerb ausgeschrieben. Das "Bodendenkmal" des Künstlers Wolfgang Rüppel wurde schließlich realisiert. Bodendenkmal vor dem Bundesfinanzministerium. Sein Mahnmal – das von einigen Opferverbänden kritisiert wurde – besteht aus einem in den Boden eingelassenen großformatigen Foto, das nur aus der Vogelperspektive sichtbar wird oder wenn man direkt auf dem Platz steht. Auf dem Areal an der Ecke Leipziger Straße/Wilhelm-Straße befinden sich inzwischen auch Informationsstelen des Landes Berlin.
Anlässlich des 60. Jahrestages 2013 und auf Antrag des Bundesfinanzministeriums soll dieser bisher namenlose Platz in "Platz des Volksaufstandes von 1953" umbenannt werden. Der ursprüngliche Vorschlag "Platz des 17. Juni" wurde unter Hinweis auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit der "Straße des 17. Juni" vom Bezirksamt Berlin-Mitte abgelehnt. Die offizielle Einweihung des "Platzes des Volksaufstandes von 1953" erfolgte am 16. Juni 2013. Im Zusammenspiel mit der Platzbenennung präsentiert sich dieses Gesamtensemble künftig als würdevoller Erinnerungsort an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953