Darmstadt. Der gegenüber dem Darmstädter Bahnhof gelegene Platz wurde 1957 zur Erinnerung an die deutsche Teilung in Platz der Deutschen Einheit umbenannt. Vier Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer wurde am 17. Juni 1965 auf Initiative des Kuratoriums Unteilbares Deutschland auf dem Platz ein Mahnmal des Schweizer Bildhauers Hans Aeschbacher zum Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 aufgestellt. Der Künstler wählte hierzu ein uraltes Motiv der Bildhauerei: die Stele. Die Spaltung der Stele in zwei nach oben auseinandergehende, mit Reliefs versehene Säulen, symbolisiert das ehemals geteilte Deutschland.
Im Zuge der Um- und Neugestaltung des Platzes der Deutschen Einheit wurde das Mahnmal im Jahr 2002 abgenommen. Zum 55. Jahrestag des Volksaufstandes, am 17. Juni 2008, wurde das restaurierte Denkmal wieder aufgestellt und im Rahmen einer Feierstunde wieder eingeweiht.
17. Juni 1953
Darmstadt, Platz der Deutschen Einheit
Dillenburg. Anlässlich des 10. Jahrestages des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in der DDR planten das Dillenburger Kreiskuratorium Unteilbares Deutschland und der Verband der Sowjetzonenflüchtlinge in Dillenburg die Errichtung eines Denkmals. Zunächst wurde die Aufstellung eines schlichten Gedenksteines diskutiert, dann aber davon abgesehen. Von einem größeren Denkmal erhoffte man sich eine stärkere Mahnung an die in Freiheit lebenden Menschen; mit dem Ziel, sie „wachzurütteln“, wie es zeitgenössisch hieß. Der Bildhauer Paul Wedepohl gestaltete das Mahnmal. Es handelt sich um eine sechs Meter hohe Säule aus rohem Eisenmaterial mit einer Feuerschale auf der Spitze. Die 2,5 Tonnen schwere Säule ist von einer 15 Meter lange Kette umschlungen, deren letztes Glied gerissen ist. Auf dem Säulenkörper ist eine Inschrift angebracht. Ein zentraler Platz an der Jahnstraße/Frankfurter Straße wurde als Aufstellungsort ausgewählt und hergerichtet. In einer Feierstunde am 17. Juni 1963 wurde das Denkmal eingeweiht. Nach Bauarbeiten wurde das Denkmal zunächst abgetragen und erhielt in der Uferstraße seinen neuen Platz. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 vor dem Denkmal aufgestellt.
Auf dem Säulenkörper: 17. Juni 1953
Auf der Gedenktafel: Einigkeit und Recht und / Freiheit für das Deutsche / Vaterland / Wiedervereinigung 3. Oktober 1990
Dillenburg, Uferstraße
Gießen. Die Stadt Gießen wurde während des Zweiten Weltkrieges schwer bombardiert. In der Nacht zum 7. Dezember 1944 warf die Royal Air Force 1 193 Tonnen Bomben auf die Stadt. Gießen galt bei Kriegsende als vollkommen zerstört. 1945 gehörte die Stadt zur amerikanischen Besatzungszone. Am 15. Februar 1946 ließ die Besatzungsmacht in Gießen ein Lager für Heimatvertriebene aus den sogenannten Ostgebieten errichten. Gegen Ende Oktober 1946 waren etwa 16 Prozent der mehr als 17 Millionen Menschen zählenden Bevölkerung der amerikanischen Besatzungszone Flüchtlinge und Vertriebene. Mit dem Kalten Krieg erlangte vor allem die Zuwanderung von Menschen aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) immer stärkere Bedeutung. Das Lager in Gießen erhielt deshalb im Juli 1947 den Status eines Landesaufnahmelagers für Flüchtlinge aus der SBZ. Zwischen der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949) und der Wahl zum 1. Deutschen Bundestag (14. August 1949) regelten die Flüchtlingsverwaltungen der westlichen Besatzungszonen die Flüchtlings- und Zuwanderungsfrage aus der SBZ in den Uelzener Entschließungen (11. Juli 1949) neu. Die Errichtung von zwei zentralen Durchgangslagern wurde beschlossen: Uelzen und Gießen. Mehr als einen Monat später, am 25. August 1949, erhielt das Lager Gießen schließlich offiziell den Status eines zentralen Durchgangslagers. Nach damaligem Sprachgebrauch war es die Aufgabe der beiden Lager, „illegale Grenzgänger“, die aus politischen Gründen die SBZ verlassen hatten, zu überprüfen. Gießen und Uelzen wurden aufgrund ihrer günstigen Lage zur SBZ ausgewählt. 1953 kam ein drittes Notaufnahmelager (NAL) in Marienfelde hinzu. Bis 1949 wurden Flüchtlinge aus der SBZ und dem sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert. Schätzungen gehen davon aus, dass im Zeitraum von 1945 bis 1949 mehr als 440 000 Menschen die SBZ verlassen haben. Die Zahl könnte jedoch erheblich höher liegen. Erst ab Januar 1949 fand in West-Berlin und ab September 1949 in der Bundesrepublik eine systematische Erfassung statt. Am 22. August 1950 wurde das „Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet“ erlassen. Die Zahl der aufgrund des Gesetzes beantragten Notaufnahmeverfahren darf nicht mit der Zahl der Flüchtlinge aus der DDR gleichgesetzt werden. Denn einerseits waren nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes zahlreiche Menschen in der Bundesrepublik wohnhaft, die kein NAL passiert hatten; und andererseits wurden in der Statistik auch Personen erfasst, die mit offizieller Genehmigung der DDR in die Bundesrepublik übergesiedelt waren und damit nicht den Status eines Flüchtlings erfüllten. Zwischen 1949 und 1961 registrierten die NAL 2 686 942 Flüchtlinge bzw. Antragsteller im Notaufnahmeverfahren. Nach dem Bau der Mauer im August 1961 sank die Zahl der Flüchtlinge drastisch. Ab dem 1. April 1963 fungierte deshalb nur noch das Lager in Gießen als zentrales Notaufnahmelager mit zwei Außenstellen in Bad Nauheim und Laubach. Am 18. Februar 1986 kam es zur Umwandlung des Notaufnahmegesetzes in ein Aufnahmegesetz. Im Zuge dieser Gesetzesumwandlung wurde am 1. Mai 1986 das NAL Gießen in Zentrale Aufnahmestelle des Landes Hessen (ZAH) umbenannt.
Die Wiedervereinigung beendete den Auftrag der ZAH. Das Hessische Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gründete zum 1. April 1993 die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen mit gleichzeitiger Änderung des Auftrages. Bis zu ihrer Schließung 2018 wurden in der Dienststelle am Maisenbornweg Asylsuchende aus aller Welt aufgenommen, die dem Bundesland Hessen zugewiesen wurden. Gegenwärtig wird das ehemalige Notaufnahmelager zu einem Lern- und Erinnerungsort umgebaut. Die Entstehung der Gedenkstätte, die sich in Trägerschaft der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung befindet, wird vom Land Hessen finanziell gefördert. Im Fokus der Einrichtung soll die Flucht- und Übersiedlergeschichte von DDR-Bürgerinnen und Bürgern in das zentrale Bundesaufnahmelager seit 1963 stehen. Die Umbaumaßnahmen des Areals sollen daher den Zustand des Notaufnahmelagers Mitte der 1960er Jahre erfahrbar machen. Darüber hinaus sieht das Gedenkstättenkonzept einen zentralen Standort für die Erinnerung an den 17. Juni 1953 vor.
Bis 1990 befanden sich auf dem Gelände des/der ehemaligen NAL/ZAH drei Gedenksteine. Aus verkehrstechnischen Gründen kam es im Jahr 2000 zu deren Umsetzung in eine Gedenkstätte neben dem Pfortengebäude. Der Gedenkstein zum 17. Juni 1953 wurde anlässlich des 1. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1954 aufgestellt. Die beiden anderen Gedenksteine wurden Ende 1990 zur Feier der deutschen Einheit mit Unterstützung des Fernfahrer-Country-Club Gießen e.V., Sektion Berlin, und der CDU in Gießen errichtet. Ein Gedenkstein besteht aus einem von der Berliner Mauer stammenden Mauerabschluss und einer Kette. Neben dem dritten Stein wurde eine Eiche gepflanzt.
Erster Gedenkstein: 17. Juni 1953 / Einheit / Frieden Freiheit
Zweiter Gedenkstein: 3.10.1990 / zur / Deutschen Einheit / CDU-Kreis-Gießen
Gießen, Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Meisenbornweg 27, Haus 1