Biographische Angaben aus dem Handbuch der Deutschen Kommunisten:

Am 17. Januar 1894 in Aachen geboren, André verbrachte seine Jugend als Waise in Belgien, wo er sich der Jungen Sozialistischen Garde anschloß. Nach der Schulentlassung Arbeiter. Im Krieg als Freiwilliger deutscher Soldat, geriet 1918 in französische Gefangenschaft. Nach dem Weltkrieg Rückkehr nach Deutschland, SPD-Mitglied in Koblenz, ab 1922 in Hamburg Hafenarbeiter. 1923 Übertritt zur KPD, 1925 Leiter des RFB Wasserkante, Mitglied der BL und von Oktober 1927 bis 1933 Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft, ab 1930 auch Stadtverordneter in Cuxhaven. Nach dem Verbot des RFB (1929) leitete er die illegale Organisation. Einem Mordanschlag auf André fiel der kommunistische Funktionär Ernst Henning zum Opfer. André arbeitete 1932 einige Zeit für die KP in Frankreich. Nach dem Reichstagsbrand wurde er am 5. März 1933 verhaftet und für die Zusammenstöße zwischen SA und RFB in Hamburg verantwortlich gemacht. Er erlitt schwere Mißhandlungen, da ihn die SA für einen Juden (er war »Arier«) hielt. Am 10. Juli 1936 verurteilte das Hanseatische OLG André wegen »mehrfachen Mordes« zum Tode, obwohl die Mehrzahl der Richter zunächst nicht bereit war, dem Antrag des Staatsanwaltes zuzustimmen. Angeblich hatte Hitler selbst auf das Todesurteil gedrungen. In seinem Schlußwort erklärte André: »Sollten Sie hier das Unmögliche möglich machen und einen unschuldigen Kämpfer zum Richtblock bringen, so bin ich bereit, diesen schweren Gang zu gehen. Ich will keine Gnade! Als Kämpfer habe ich gelebt und als Kämpfer werde ich sterben mit den letzten Worten: Es lebe der Kommunismus!« Trotz zahlreicher Proteste aus dem Ausland wurde Edgar André in Gegenwart von 75 politischen Mitgefangenen am 4. November 1936 mit dem Handbeil enthauptet. Seine Frau, Martha, war ebenfalls einige Zeit inhaftiert, sie emigrierte später und lebte nach 1945 als Parteiveteranin der SED in Berlin, sie starb am 22. Oktober 1966.

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