Fünf Fragen an ... Dr. Agnes Bresselau von Bressensdorf zum Grundlagenvertrag

Der 21.12.1972 markiert einen Meilenstein in den innerdeutschen Beziehungen: Nach zähen Verhandlungen unterschieben der Bundesminister für besondere Aufgaben Egon Bahr und der DDR-Staatssekretär Michael Kohl den „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ – kurz: Grundlagenvertrag. Das Abkommen regelte erstmals das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten. Es wurden „gutnachbarliche Beziehungen“ und die Zusammenarbeit auf vielen Gebieten vereinbart.

Doch warum dauerte es so lange, bis die innerdeutschen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage gestellt wurden und welche konkreten Auswirkungen hatte der Grundlagenvertrag? Die wissenschaftliche Geschäftsführerin des Berliner Kollegs Kalter Krieg Dr. Agnes Bresselau von Bressensdorf beantwortet diese Fragen im Kurzinterview und ordnet das Vertragswerk in das weite Feld der innerdeutschen Beziehungen ein. Dabei werden auch der Kalte Krieg und die „neue Ostpolitik“ Willy Brandts thematisiert und Bezüge zur Bedeutung von Entspannungspolitik in der Gegenwart gezogen.