Recht als Waffe
Seit 1920 inszenierte die Sowjetunion Gerichtsverhandlungen, deren Verlauf und Ergebnis bereits zuvor feststehen. Das Ziel dieser Verhandlungen war nicht Gerechtigkeit oder Rechtsprechung, sondern eine öffentliche Zurschaustellung der politischen Gegner und der eigenen Macht. Auch der Nationalsozialismus bediente sich solcher Schauprozesse als Herrschaftstechnik und Herrschaftsritual. Die DDR folgte wie andere dem kommunistischen Block zugehörige Staaten diesem Vorbild und demonstrierte in Theatern, großen Betriebskantinen oder öffentlichen Räumen, wie Recht als politisches Instrument missbraucht werden kann, um politisch missliebige Menschen öffentlich zu demütigen und abzuurteilen sowie andere Menschen zu entmutigen, in Opposition zum Regime zu treten. Das Podiumsgespräch geht der Frage nach, wie Recht als Waffe in den jeweiligen Systemen missbraucht wurde und welche Wirkung diese Abschreckung und gleichzeitige Propaganda für die Gesellschaften hatte.
Datum
12.06.14
Typ
Audio
Thema
Kommunismusgeschichte
Repression und Haft
Politische Justiz

Gäste: Prof. Klaus Marxen, Fabian Thunemann, Dr. Falco Werkentin

Moderation: Dr. Ulrich Mählert

Audiomitschnitt der Veranstaltung vom 12.06.2014. 

Recht als Waffe - Schauprozesse als Instrument der Herrschaftssicherung