V.R.: Die Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen Mecklenburg-Vorpommern, Anne Drescher, der Objektkünstler Reinhard Zabka,Jens Planer-Friedrich (LStU Berlin, Moderation), die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Iris Gleicke, Irmgard Oehlert vom Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Münchener Rechtsanwalt Johannes Wasmuth
Die Repressionsmöglichkeiten des SED-Staats gegenüber politisch missliebigen Bürgern waren vielfältig. Sie bestanden nicht nur aus Verhaftungen, Verurteilungen und Gefängnisstrafen. Auch Enteignungen, das Verhindern oder Zerstören von beruflichen Karrieren und psychologische Zersetzungsmaßnahmen trafen viele Menschen in der DDR. Mit dem Anspruch, diesen Opfern von DDR-Verwaltungsunrecht und politischer Verfolgung im beruflichen Bereich Wiedergutmachung zu verschaffen, verabschiedete der Deutsche Bundestag im Frühsommer 1994 das 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. 20 Jahre nach Inkrafttreten des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes wurde im Rahmen der Veranstaltung eine Zwischenbilanz gezogen und diskutiert, inwieweit sich die Erwartungen an dieses Gesetz erfüllt haben.
Datum
01.12.14
Typ
Audio
Thema
Repression und Haft

Audiomitschnitt der Veranstaltung vom 01.12.2014. Mit einer Begrüßung von Martin Gutzeit und einer Einführung von Dr. Johannes Wasmuth.

Gäste: Anne Drescher, Iris Gleicke, Irmgard Oehlert, Dr. Johannes Wasmuth, Reinhard Zabka

Moderation: Jens Planer-Friedrich

Rehabilitiert und entschädigt (?) – 20 Jahre 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz