Im 15. Jahr der deutschen Einheit ist die strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem in der DDR begangenen, staatlich gelenkten und begünstigten Unrecht weithin abgeschlossen. Die ersten Strafverfolgungsmaßnahmen erfolgten bereits unmittelbar nach der friedlichen Revolution Ende 1989 noch durch die damalige DDR-Justiz. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 erfolgte die Neuorganisation der Rechtspflege in den neuen Bundesländern und damit verbunden die Übernahme der Strafverfolgung durch die bundesrepublikanische Justiz. Nach dem Ende der letzten Prozesse stellt sich die Frage, inwieweit die strafrechtliche Aufarbeitung die an sie gestellten Erwartungen erfüllt hat. Auf einer Podiumsdiskussion zogen Juristen und Zeitzeugen auf Einladung der Stiftung Aufarbeitung eine Bilanz der strafrechtlichen Verfolgung von SED-Unrecht. Mit einer Begrüßung von Rainer Eppelmann und Prof. Dr. Hansjörg Geiger.
Datum
17.06.05
Typ
Audio
Thema
Repression und Haft
Politische Justiz
Gäste: Bärbel Bohley, Christoph Schaefgen, Prof. Dr. Dr. h.c. Friedrich-Christian Schroeder, Horst Schüler, Prof. Dr. Uwe Wesel