Anlässlich des 30. Jahrestages der deutschen Einheit schrieb die Bundesstiftung Aufarbeitung im Rahmen ihres Schwerpunkts #RevolutionTransformation für das Jahr 2020 ein Veranstaltungsförderprogramm aus. Bis zum 2. März 2020 konnten Anträge auf Förderung öffentlicher Veranstaltungen, Tagungen und Weiterbildungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro gestellt werden, die im 2. Halbjahr 2020 stattfanden. Zum Antragsschluss gingen 68 Anträge ein.

Gefördert wurden u.a. Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Filmvorführungen, Buchvorstellungen, Ausstellungseröffnungen, Lehrerfortbildungen etc., die aus Anlass des 30. Jahrestags der Wiedervereinigung zur Diskussion über die Geschichte der deutschen Einheit seit 1990 einladen. Im Vordergrund sollte dabei der Transformationsprozess der 1990er Jahre stehen. Vergleichende Perspektiven auf die Entwicklungen in Ostmitteleuropa waren willkommen.

An wen richtete sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtete sich insbesondere an Geschichtsvereine, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Gedenkstätten und Museen, Einrichtungen der Lehrerfort- und -weiterbildung sowie der Wissenschaft. Nicht gefördert wurden Exkursionen, Schüler- und Bildungsfahrten, Veranstaltungen, die die (Fach-)Öffentlichkeit ausschließen, sowie die Erarbeitung von künstlerischen Darbietungen, Filmen, Ausstellungen oder Publikationen einschließlich deren Herstellung, die im Rahmen der geplanten Veranstaltung präsentiert werden sollten.

Antragsfrist

Anträge auf Projektförderung mussten unter Verwendung des Antragsformulars bis 2. März 2020 in der Bundesstiftung Aufarbeitung eingegangen sein. Die Anträge sollten vollständig in einfacher Ausführung im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht sowie ohne Mappen und Hüllen) eingereicht werden. Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge wurden nicht berücksichtigt. Die Antragstellung per E-Mail oder Fax war nicht zulässig. Antragsberechtigt waren ausschließlich inländische juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Für die Antragstellung waren insbesondere folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:

  •     Angaben zum Antragsteller
  •     Veranstaltungskonzept, Beschreibung des Bezugs zum Förderschwerpunkt sowie der Zielgruppen
  •     Programmentwurf (unter Nennung von Themen und geplanten Referenten/Diskutanten)
  •     Aussagekräftiger Ausgabe- und Finanzierungsplan
  •     Planungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  •     Satzung und Auszug aus dem Vereinsregister bzw. sonstige Unterlagen, die Auskunft über den rechtlichen Status Ihrer Institution geben

Soweit verfügbar sollten angemessene Eigenmittel in das zur Förderung beantragte Veranstaltungsvorhaben eingebracht werden. Eine Vollfinanzierung war nur im zu begründenden Ausnahmefall möglich.

Für alle Anträge galten die allgemeinen Fördergrundsätze (inkl. Anlagen) der Bundesstiftung Aufarbeitung.

Achtung: Antragsschluss war der 2. März 2020!

Veranstaltungsförderprogramm 2020 „30 JAHRE DEUTSCHE EINHEIT"