Der 21. Dezember 1972 markiert einen Meilenstein in den innerdeutschen Beziehungen: Nach zähen Verhandlungen wird der „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ unterzeichnet. Der westdeutsche Bundesminister für besondere Aufgaben, Egon Bahr, und DDR-Staatssekretär Michael Kohl schließen damit ein weitreichendes Abkommen zum Verhältnis beider deutscher Staaten. Mit dem Grundlagenvertrag werden „gutnachbarliche Beziehungen“ vereinbart sowie eine Zusammenarbeit in vielen Bereichen, etwa in Fragen der Wirtschaft, des Sports und der Kultur. Zwar bleibt die Bundesrepublik bei ihrer Linie, die DDR völkerrechtlich nicht anzuerkennen, dennoch macht der Grundlagenvertrag den Weg zur internationalen Anerkennung der DDR frei. Das Verhältnis zwischen beiden Ländern bleibt aber angespannt. Egon Bahr fasst dies in einem berühmten Satz zusammen: „Bisher hatten wir keine Beziehungen, jetzt werden wir schlechte haben – und das ist der Fortschritt.“
Zum 50. Jahrestag des Grundlagenvertrags veröffentlicht die Bundesstiftung Aufarbeitung ein neues Themendossier auf ihrer Website. Darin werden die Hintergründe des Vertragswerks aufgezeigt und in einen breiteren Kontext der innerdeutschen Beziehungen eingeordnet. Wie war das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten vor 1972? Welche Auswirkungen hatte der Grundlagenvertrag und wie entwickelten sich die deutsch-deutschen Beziehungen bis zur deutschen Einheit? Antworten auf diese Fragen liefert das Online-Dossier.
Neben einer historischen Überblicksdarstellung werden dort Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zum Thema vorgestellt, sowie didaktische Materialien und weitere Medienangebote präsentiert. Einen knappen Einstieg in das Thema bietet das YouTube-Videointerview mit der wissenschaftlichen Geschäftsführerin des Berliner Kollegs Kalter Krieg, Agnes Bresselau von Bressensdorf.