Am 23. Mai 2024 jähren sich die Verkündung des Grundgesetzes und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland zum 75. Mal.

Die westlichen Alliierten unterstützten in ihren Sektoren ab 1945 den demokratischen Wiederaufbau, der schließlich 1949 mit dem Grundgesetz eine so geglückte verfassungsrechtliche Form fand. Im östlichen Teil folgte auf die NS-Terrorherrschaft dagegen eine zweite Diktatur nach sowjetischem Vorbild.

Viele Menschen in der SBZ und der DDR, denen „mitzuwirken versagt war“, wie es in der Präambel des Grundgesetzes 1949 hieß, fanden sich während der gesamten Existenz des zweiten deutschen Staates nie mit der Unfreiheit ab. 1989 konnte die SED-Diktatur schließlich in der Friedlichen Revolution gestürzt werden.

Dr. Anna Kaminsky, Direktorin der Bundesstiftung Aufarbeitung:

„Das Jubiläum unseres Grundgesetzes darf nicht zu einer rein westdeutschen Angelegenheit werden. Das Datum sollte auch ein Anlass sein, daran zu erinnern, dass es immer wieder mutige Menschen in SBZ und DDR gab, die ihre Existenz oder gar ihr Leben riskierten, um die im Westen geltenden Rechte und Freiheiten auch für den östlichen Teil Deutschlands einzufordern. Indem wir dies im Jubiläumsjahr 2024 würdigen, tragen wir zu einer gesamtdeutschen Demokratiegeschichte bei.“

Das Grundgesetz ist nicht automatisch ein glücklicher Endpunkt deutscher Geschichte. Angesichts extremistischer Bedrohungen von vielen Seiten im Innern und den Gefahren für die liberalen Demokratien durch aggressive Mächte von außen, hält das Grundgesetz einen Auftrag bereit: Diese Demokratie muss wehrhaft sein und sie braucht Demokratinnen und Demokraten, die sich für sie einsetzen.