Heute vor fünfzig Jahren starb der 18-jährige Peter Fechter an der Berliner Mauer nahe der Grenzübergangsstelle Checkpoint Charlie in der Zimmerstraße. Er wurde beim Versuch, die Mauer nach West-Berlin zu überwinden, von DDR-Grenzposten angeschossen und schwer verletzt. Peter Fechter verblutete qualvoll im Grenzstreifen auf der Ostseite der Berliner Mauer, weil ihm fast eine Stunde lang niemand zu Hilfe kam.

„Der grausame Tod von Peter Fechter und Hunderten anderer Flüchtlinge stand und steht sinnbildlich für die Unmenschlichkeit von Mauer und Grenzregime, das das SED-Regime errichtet hat“, sagte die Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung Anna Kaminsky. Hunderte von Menschen bezahlten bis 1989 den Versuch mit ihrem Leben, die Grenze nach Westen und in die Freiheit zu überwinden. Zehntausende wurden bei ihren gescheiterten Fluchtversuchen verhaftet und verletzt.

Zwei der drei Mauerschützen, die 1962 auf Peter Fechter geschossen hatten, wurden nach der Wiedervereinigung angeklagt. Das Gericht verurteilte beide im März 1997 wegen Totschlags zu Haftstrafen von 20 und 21 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Es konnte im Prozess nicht einwandfrei geklärt werden, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hatte. Ihre Vorgesetzten, die die Befehle zu verantworten hatten, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen.