DDR-Flüchtlingen, die auf der Flucht traumatisiert oder gesundheitlich geschädigt wurden, steht eine Entschädigung zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag, 24.07.2019, entschieden. Grund dafür: Die Grenze sei rechtsstaatswidrig gewesen. Damit widersprach das Bundesverwaltungsgericht dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, das zuvor die Forderung nach Entschädigung abgelehnt hatte. "Wir hoffen, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, die bisherige restriktive Praxis bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden im Sinne der Verfolgten des SED-Regimes zu verändern. Dringend erforderlich sind hier Beweiserleichterungen und eine Umkehr der Beweislast", sagt die Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung Anna Kaminsky.

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