Im Deutschen Bundestag fand am 11. September 2019 eine Anhörung zur Entfristung der Rehabilitierungsgesetze für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR statt. Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur begrüßt, dass der Entwurf der Bundesregierung die vorgesehene Entfristung der Rehabilitierungsgesetze vorsieht, die sonst zum 31.12.2019 auslaufen würden. Damit werden seit vielen Jahren erhobene Forderungen der Bundesstiftung Aufarbeitung, der Opferverbände und der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur umgesetzt.

Die Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung Anna Kaminsky war bei der Anhörung als Sachverständige vor Ort, in ihrer Stellungnahme begrüßte sie die geplante Entfristung, merkte jedoch an, dass der Entwurf der Bundesregierung zu kurz greift und erklärte:

"Staatliches Unrecht und dessen Wiedergutmachung dürfen kein „Verfallsdatum“ haben. Gerade im 30. Jahr der Friedlichen Revolution kann mit umfassenden Regelungen ein Zeichen gesetzt werden, um die Situation der Opfer zu verbessern, aber auch um Mut und Zivilcourage gegen die Diktatur anzuerkennen. Die Bundesratsinitiative vom 19. Oktober 2018 hat hierzu weitreichende Vorschläge gemacht, die sich leider im Entwurf der Bundesregierung nicht wiederfinden."

Weitere Informationen zur Anhörung

Die Bundesstiftung Aufarbeitung hält u.a. die folgenden Maßnahmen für dringend erforderlich:

  • Ausgleichsleistungen für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen
  • Anerkannte verfolgte Schülerinnen und Schülern sollen Zugang zu Leistungen nach § 8 BerRehaG erhalten.
  • Opfer von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen sollen einen effektiven und angemessenen Ausgleich erhalten.
  • Die Mindestdauer der Verfolgung für Ausgleichsleistungen in § 8 Abs. 2 S. 1 BerRehaG und § 17a Abs. 1 S. 1 StrRehaG sollen einander angeglichen werden.
  • Die Ausgleichsleistung bei Rentenbezug gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 BerRehaG soll nicht gemindert werden.
  • Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG und § 17a StrRehaG sollen dynamisiert werden.
  • Erleichterung bei der Durchsetzung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • Regelung zu regelmäßigen Ausgleichsleistungen für Haftopfer mit einer Dauer der Haft von weniger als 180 Tagen
  • Umkehr der Beweislast bei der Anerkennung von gesundheitlichen Haftfolgeschäden
  • Beseitigung von Benachteiligungen bei der Rentenbemessung für Altübersiedler.