Seit dem 1. November bietet die Internetseite der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eigene Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten und gehörlose Menschen an. Texte in Leichter Sprache und Gebärdensprachfilme erklären die Arbeit der Stiftung und geben Hinweise zur Nutzung der Internetseite.

Deutlich vor dem Stichtag am 22. März 2014 setzt die Bundesstiftung Aufarbeitung damit eine zentrale Vorgabe der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV2.0) um. Ziel der Verordnung ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Um dies zu erreichen, müssen die Internetangebote sämtlicher Bundeseinrichtungen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Neben bestimmten Standards, die hinsichtlich Design und Bedienbarkeit der Internetseite anzuwenden sind, sieht die BITV2.0 die Bereitstellung spezieller Angebote in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vor. Diese sind nun auf der Internetseite der Bundesstiftung Aufarbeitung über die Service-Navigation im Kopfbereich leicht aufzufinden.