Russlands Justizministerium hat am 25. Juli 2024 eine Liste mit 55 Organisationen veröffentlicht, die einer angeblichen "Antirussländischen separatistischen Bewegung" zugeordnet werden. Diese "Bewegung" hat das Verfassungsgericht auf Antrag des Justizministeriums Anfang Juni für "extremistisch" erklärt. Unser Kooperationspartner, die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V. (DGO) - die Herausgeberin der Zeitschrift Osteuropa - befindet sich als einzige ausländische Organisation auf Platz 51 der Liste und gilt damit nun in Russland nicht nur als "unerwünscht", sondern als "extremistisch". 

Die Mitgliedschaft in, die Finanzierung von oder die Zusammenarbeit mit einer solchen Organisation kann nach russländischer Gesetzgebung – insbesondere § 282.2 Strafgesetzbuch der Russländischen Föderation „Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation“ – mit einer Haftstrafe von bis zu zwölf Jahren geahndet werden. Die Strafverfolgung beschränkt sich nicht auf russländische Staatsbürger. 

Personen, die mit der DGO und der Zeitschrift Osteuropa verbunden sind, müssen eine Strafverfolgung befürchten, wie Dr. Manfred Sapper, in einem Videointerview hervorhebt. Der Chefredakteur der Zeitschrift Osteuropa beantwortet in diesem Video „5 Fragen“ zum Hintergrund dieser Entscheidung, zu den historischen Analogien sowie ihren Folgen. Das Video ist eine gemeinsame Produktion der Bundesstiftung Aufarbeitung und der Zeitschrift Osteuropa. Es ist bei YouTube unter diesem Link abrufbar https://youtu.be/JkmTf2Uq_jQ