Wie Memorial International in Moskau am Donnerstag bekannt gab, hat die russische Generalstaatsanwaltschaft eine Klage zum Verbot der Menschenrechts- und Aufarbeitungsorganisation eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass Memorial systematisch gegen das „Gesetz über ausländische Agenten“ von 2012 verstoßen habe. Die Klage sei eine politische Maßnahme mit dem Ziel, Memorial zu zerstören, so die Menschenrechtler.

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur solidarisiert sich mit der Organisation, deren erstes Ziel die Offenlegung der historischen Wahrheit über die politischen Repressionen in der Sowjetunion ist. Neben der Aufklärung über die politischen Verbrechen insbesondere der Stalin-Ära unterstützt Memorial Opfer und Hinterbliebene und klärt über Menschenrechtsverletzungen auf. Als zivilgesellschaftliche Kraft tritt Memorial darüber hinaus für rechtsstaatliche Strukturen in Russland ein. Diese Aufarbeitungs- und Aufklärungsarbeit ist offenbar der tatsächliche Grund für die russischen Behörden, ein Verbot von Memorial zu erwirken. Sie muss dringend erhalten bleiben und weiterhin gestärkt werden.