Fachbeirat Gesellschaftliche Aufarbeitung/Opfer und Gedenken
Die Mitglieder der Fachbeirats Gesellschaftliche Aufarbeitung/Opfer und Gedenken werden vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie sind ehrenamtlich tätig und wählen aus ihrer Mitte eine/einen Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in.