Unserem Stiftungsrat gehören Vertreter des Bundestages, der Bundesregierung, des Landes Berlin sowie in Fragen der Aufarbeitung besonders engagierte Personen an. Derzeit entscheidet der 5. Stiftungsrat über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, und kontrolliert die Tätigkeit des Vorstandes. Seit 1998 wird der Rat auf fünf Jahr gewählt.