Rechtzeitig zum In-Krafttreten der vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat mit überwältigender Mehrheit zugestimmten Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften des "Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" stellt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur die 5. erweiterte und überarbeitete Auflage der "Übersicht über Beratungsangebote für Opfer politischer Verfolgung in der SBZ/DDR" bereit.

Das verabschiedete Gesetz beinhaltet:

  • deutliche Verbesserungen für politisch Verfolgte mit Kindern durch Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes bei der Einkommensermittlung der Eltern
  • eine Klarstellung der Mindesthaftzeit von sechs Monaten auf 180 Tage mit der Möglichkeit der Härtefallregelungen bei vorfristigen Entlassungen
  • eine Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen aus den Jugendwerkhöfen und Kinderheimen der DDR in den Kreis der Berechtigten, wenn die Einweisung sachfremden und politischen Zwecken gedient hat und mit Grundsätzen einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung nicht vereinbar ist

Mit der aktualisierten Übersicht bietet die Bundesstiftung Opfern diktatorischer Willkür und jenen, die Widerstand leisteten und dafür in SBZ und DDR büßen mussten, Orientierung bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche, bei der Rehabilitierung und der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern.

Neben Angeboten zur juristischen Beratung, sind in der Übersicht psychologische und soziale Hilfe und Betreuungsangebote aufgeführt, nach Bundesländern alphabetisch sortiert. Die Broschüre richtet sich auch an in der Beratung Tätige als Vernetzungsangebot.

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Berlin, 06. Dezember 2010