Am 10. Juni 2021 beschloss der Deutsche Bundestag, dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur erstmals verpflichtend in die juristische Ausbildung künftiger Richterinnen und Richter aufgenommen wird. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. Juni 2021 zugestimmt. „Damit ist der Weg frei, um in die Ausbildung künftiger Juristinnen und Juristen die Indienstnahme und den Missbrauch der Justiz durch die beiden verschiedenen Diktaturen in Deutschland im 20. Jahrhundert in einem übergreifenden Kontext aufzunehmen“, betont Anna Kaminsky, Direktorin der Bundesstiftung Aufarbeitung. Über die Vermittlung historischer Kenntnisse in einer obligatorischen Grundlagenfachveranstaltung im Rahmen der juristischen Ausbildung können die angehenden Juristen vertiefte Kenntnisse der verschiedenen Formen und Ausprägungen von Unrechtssystemen erhalten und für die Instrumentalisierung des Rechts in Unrechtssystemen sensibilisiert werden.

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat sich während der Beratungen zu diesem Gesetz dafür stark gemacht, neben der Befassung mit dem NS-Unrecht auch die Beschäftigung mit dem Justizunrecht in der kommunistischen Diktatur in die juristische Ausbildung aufzunehmen.