Berlin, 22. August 2025.Mit der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) ist auch die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds beschlossen worden. 
Das Gesetz trat am 01.07.2025 in Kraft. 

 

Unter der jetzt eingerichteten Internetdomain www.stepv.de können nun Informationen und Unterlagen zu Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG und dem bundesweiten Härtefallfonds eingesehen werden.

 

Bitte beachten: Anträge auf Unterstützungsleistungen sind jedoch gegenwärtig noch nicht möglich (siehe dort unter „Formulare & Downloads“).