Am 11. Juni 2005 veranstaltet der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der Humboldt-Universität zu Berlin mit Unterstützung der Stiftung Aufarbeitung eine Tagung über die "Inszenierung des Rechts in der DDR". Dabei soll insbesondere das Verhältnis von Recht und Medien erörtert werden. In der DDR bestand zwischen dem öffentlichen Auftreten der Justiz und ihrer Wahrnehmung durch die Gesellschaft eine deutliche Differenz. Während die offizielle Propaganda die sozialistische Justiz als staatlichen Garanten für die öffentliche Sicherheit präsentierte, war ihr Bild bei weiten Teilen der Bevölkerung durch die Erfahrungen des stalinistischen Justizterrors und die Verfolgung politisch Andersdenkender geprägt. Den Medien kam die Aufgabe zu, die offizielle Sichtweise zu propagieren. Schauprozesse, Medienprozesse und Prozessfilme hatten daher herrschaftsstabilisierende Funktionen. Anhand konkreter Beispiele, etwa der Strafverfolgung von westdeutschen Fluchthelfern und der Berichterstattung über politische Prozesse, wird auf der Tagung erörtert, wie in der DDR Recht inszeniert und Justiz und Medien instrumentalisiert wurden.

Die Tagung findet am 11. Juni 2005, 9:00 bis 17:00 Uhr, im Gebäude der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Bebelplatz 1, statt. Ihr Ansprechpartner bei der Stiftung Aufarbeitung: Dr. Jens Schöne, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 030/2324 7225.

Berlin, 09. Juni 2005