Berlin, 13.06.2024 Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erinnert an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 und an die Menschen, die im Kampf für demokratische Grundrechte ihr Leben ließen. Sie zu würdigen bedeutet, die politisch-historische Bildungsarbeit fortzusetzen und den Aufstand als wichtige demokratische Wegmarke in der gesamtdeutschen Erinnerungskultur zu verankern. Gleichzeitig ist der 17. Juni für die Bundesstiftung erneut Anlass, konkrete entschädigungsrechtliche Verbesserungen für SED-Opfer anzumahnen.
Dr. Anna Kaminsky, Direktorin der Bundesstiftung Aufarbeitung: „Nach wie vor gibt es dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, was die Verbesserung bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden angeht. Auch nach der Novellierung des Sozialen Entschädigungsrechts von 2019 bestehen für Betroffene in der Praxis immer noch erhebliche Schwierigkeiten, die Anforderungen der Kausalzusammenhänge zwischen Verfolgung und eingetretenen Gesundheitsschäden zu erfüllen, so dass die von uns seit Jahren geforderte Umkehr der Beweislast dringend angezeigt ist. Erleichterungen auf diesem Gebiet wurden im Koalitionsvertrag der Ampelparteien angekündigt, aber bisher nicht umgesetzt. Das muss sich ändern.“
Dr. Kaminsky weist auch auf die Bedeutung des Gedenktages für die Gegenwart hin: „Heute müssen die Menschen in freien Gesellschaften, anders als die mutigen Männer und Frauen des 17. Juni 1953, ihre Grundrechte nicht erkämpfen. Aber sie müssen sie immer wieder aufs Neue verteidigen. Wir alle spüren in diesen Tagen, dass Demokratie nichts Selbstverständliches ist. Aufklärung über Diktaturen ist gelebte Demokratieförderung. Deshalb ist es wichtig, die immer noch bestehenden Bildungslücken der jungen Generation in Bezug auf DDR und kommunistische Herrschaft zu schließen. Das Thema muss in Unterricht und Lehre größeren Raum einnehmen. Ein Universitätslehrstuhl für DDR- und Kommunismusgeschichte wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“