In den frühen Morgenstunden des 13. August 1961 begannen Einheiten der Volkspolizei und der NVA, die Grenze zu West-Berlin abzuriegeln. 17 Millionen DDR-Bürger waren fortan Gefangene im eigenen Land. Mit dem Bau der Mauer stoppte die SED-Führung den Massenexodus aus der DDR. Damit wurde deutlich, dass die SED die Menschen nicht ohne Gewalt und Repression im eigenen Land halten konnte. In den 28 Jahren ihres Bestehens starben mindestens 140 Menschen an der Berliner Mauer, Hunderte wurden bei Fluchtversuchen verletzt.
35 Jahre nach dem Mauerfall leiden noch immer viele Menschen unter den Spätfolgen der kommunistischen Diktatur in der DDR. Anlässlich des Jahrestags des Mauerbaus fordert die Bundesstiftung Aufarbeitung erneut konkrete Verbesserungen bei der Entschädigung von SED-Opfern: „Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu verbessern“, sagte Stiftungsdirektorin Dr. Anna Kaminsky. Trotz der Novellierung des Sozialen Entschädigungsrechts im Jahr 2019 bestehen für Betroffene nach wie vor erhebliche Hürden bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden, die sie aufgrund politischer Verfolgung während des kommunistischen Regimes in der DDR erlitten haben. „Die im Koalitionsvertrag der Ampelparteien angekündigte Beweislastumkehr ist dringend erforderlich“, betont Kaminsky.