Am 10. Mai 2006 lud die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu einem Symposium ein, das sich der Verbesserung der Situation der Opfer der SED-Diktatur widmete. Mehr als 50 Politiker, Behördenvertreter, Interessenvertreter der Opferverbände sowie weitere Fachleute tauschten sich über die verschiedenen Positionen und Möglichkeiten zur Novellierung der Rehabilitierungsgesetze aus.
Der Stiftungsratsvorsitzende Markus Meckel erklärte auf der Veranstaltung, dass die Frage, wie der Rechtsstaat jene behandelt, die im Dienste eines Staates Unrecht taten und wie er dagegen mit denjenigen umgeht, die eben jenes Unrecht erleiden mussten, weil sie sich gegen die Diktatur auflehnten, bei weitem nicht nur eine finanzielle oder materielle Dimension habe.
Er stellte fest: „Eine Novellierung der Rehabilitierungsgesetze ist zwingend geboten, insbesondere wegen der Ende 2007 auslaufenden Antragsfristen und dem damit drohenden generellen Ausschluss von Ansprüchen.“

In der Diskussion wurde insbesondere die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze, die Einführung von Beweiserleichterungen beim Nachweis von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden sowie die Frage nach der Einführung einer Verfolgtenrente im Sinne eines pauschalierten Nachteilsausgleichs für aus politischer Verfolgung erwachsene Nachteile an Gesundheit, beruflichem Fortkommen und Vermögen thematisiert.
Unterlagen und Hinweise zum Symposium sind unter www.stiftung-aufarbeitung.de zu finden.

Für weitere Informationen steht Ihnen in der Stiftung Aufarbeitung Tobias Dollase, Tel. 030/2324 7217 zur Verfügung.

Berlin, 12. Mai 2006