

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Am 4. November 1992 trat nach langen Beratungen das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (StrRehaG) in Kraft. Dem StrRehaG folgten im Jahre 1994 flankierend das Verwaltungsrechtliche sowie das Berufliche Rehabilitierungsgesetz. Rund 30 Jahre sind seit Einführung des ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vergangen. Die letzte wichtige Novellierung der Rechtslage hat der Gesetzgeber unter anderem mit dem Wegfall sämtlicher Antragsfristen Ende 2019 eingeführt. Was ist erreicht worden? Welche Fragen sind offen? Wo besteht noch dringender Verbesserungsbedarf?
Zum Ausklang findet im Anschluss an die Veranstaltung ein kleiner Empfang statt.
Die Veranstaltung wird live über unseren YouTube-Kanal gestreamt.