Topographie des Terrors
Niederkirchnerstraße 8
10963 Berlin
Öffentlicher Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung „Weimars Wirkung. Das Nachleben der Ersten deutschen Republik“ von Michael Wildt.
„Volksgemeinschaft“ war kein genuin nationalsozialistischer Begriff, sondern hatte bereits im Ersten Weltkrieg Konjunktur. Mit ihm sollte eine geeinte „Kriegsgemeinschaft“ hergestellt werden. Aber auch nach 1918 wurde „Volksgemeinschaft“ zu einer politischen Deutungsformel, die von nahezu sämtlichen Parteien der Weimarer Republik beschworen wurde – allerdings mit durchaus unterschiedlichen Intentionen. So waren es zunächst vor allem Demokraten, die nach der Erfahrung des verlorenen Weltkrieges sowie der Gewalt von Revolution und Konterrevolution mit der „Volksgemeinschaft“ die Forderung nach Einheit der Nation, nach Beendigung von Spaltung und Klassenkampf verbanden. Mit diesem Begriff sollten gerade die verfassungsloyalen Kräfte gesammelt werden. Bei aller Einheitsrhetorik beschäftigte die völkische Rechte dagegen vor allem, wer nicht zur „Volksgemeinschaft“ gehören durfte, allen voran die Juden Antisemitismus konstituierte die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“; er befeuerte auch deren Radikalität und Destruktionspotential. Was die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ von anderen Gemeinschaftsvorstellungen unterschied, waren die Gewalttätigkeit der Ausgrenzung und die rassistische Unumkehrbarkeit der Zugehörigkeitskriterien.
Der Eintritt ist frei. Interessierte sind herzlich willkommen.